In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am heutigen Mittwoch der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ diskutiert. Dazu erklärt der Initiator des Antrages und zuständiger Grüner Berichterstatter, Prof. Dr. Armin Grau:
„Die Bundesregierung bleibt bei der Schaffung eines Primärversorgungssystems weiterhin ein schlüssiges Konzept schuldig. Gleichzeitig hat die Anhörung heute gezeigt: Mit unserem Grünen Antrag können wir einen großen Schritt in Richtung eines gelingenden Primärversorgungssystems gehen. So wird der Schwerpunkt auf Teamarbeit, Digitalisierung und eine klare Lotsenfunktion der primärversorgenden Praxen gelegt und fehlender Koordination, langen Wartezeiten und unnötigen Arztkontakten gezielt entgegenwirkt“.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hob in der Anhörung insbesondere die Bedeutung einer freiwilligen Einschreibung der Patientinnen und Patienten in eine Primärversorgungspraxis hervor – ein Ansatz, der sich bereits in der hausarztzentrierten Versorgung bewährt habe. Dadurch entfalte die Primärversorgung eine hohe Steuerungswirkung und ein Großteil der Behandlungsfälle könne direkt in der hausärztlichen Praxis abschließend versorgt werden. Dies führe zu weniger unnötigen Facharztkontakten und Krankenhauseinweisungen. In diesem Zusammenhang unterstrich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie die Ärztin Kirsten Schubert vom Geko-Stadtteil-Gesundheits-Zentrum Neukölln die zentrale Rolle multiprofessioneller Teams. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin betonte die Bedeutung eines klar definierten Versorgungsauftrags und eines strukturierten Leistungskatalogs für Primärversorgungspraxen. Darüber hinaus sprach sich die Fachgesellschaft dafür aus, ein verbindliches Verfahren zur Definition zukünftiger Versorgungspfade zu entwickeln – einschließlich geeigneter Qualitätsindikatoren, die unter maßgeblicher Beteiligung hausärztlicher Expertise entwickelt werden müssen.
