Wir, die fraktionsübergreifende parlamentarische Gruppe zur Einführung der Widerspruchsregelung in der Organspende, haben unseren Gesetzentwurf heute Morgen in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Uns alle eint das Ziel, die im internationalen Vergleich anhaltend sehr niedrigen Organspenderaten, im Interesse der vielen tausend Menschen auf den Wartelisten möglichst bald zu erhöhen. Nach den vielfältigen Maßnahmen in den letzten Jahrzehnten, die bedauerlicherweise keine Verbesserungen erbracht haben, hält es unsere interfraktionelle Gruppe für dringend erforderlich, in Deutschland eine Widerspruchsregelung einzuführen, wie sie die meisten anderen europäischen Länder längst haben. Insbesondere haben alle Länder mit hohen Spenderaten eine Widerspruchslösung. Über die Hälfte der Menschen in unserem Land hat sich weder schriftlich noch mündlich zur Frage der Organspende geäußert. In diesem Fall müssen Angehörige nach dem „mutmaßlichen Willen“ der verstorbenen Person entscheiden; wenn sie keine Hinweise auf den Willen der/ des Verstorbenen haben, lehnen die Angehörigen in rund 77% eine Organspende ab. Die Widerspruchsregelung entlastet die Angehörigen in dieser schwierigen Situation. Sie werden weiterhin eng einbezogen und befragt, eine eigenständige Entscheidung wird ihnen aber nicht mehr abverlangt. Dies ermöglicht eine höhere Spenderate.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
