Zu dem Beschlussentwurf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder zum Krankenhausreformanpassungsgesetz, der im Umlaufverfahren beschlossen werden soll, äußert sich der Grüne Gesundheits- und Sozialpolitiker und Berichterstatter für Krankenhauspolitik, Armin Grau, wie folgt:
„Das Positive ist, dass die Länder jetzt von 70 Seiten Änderungsanträgen sich auf vier Änderungswünsche konzentrieren. Aber auch diese vier führen nicht in die richtige Richtung.
Die Länder fordern weitere Ausnahmen bei den Leistungsgruppen wie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen von drei auf sechs Jahre. Das ist der falsche Weg und würde zu immer unterschiedlicheren Entwicklungen in den verschiedenen Teilen Deutschlands führen.
Die Forderung, Mittel des Transformationsfonds auch für die Modernisierung bestehender Krankenhausstrukturen zu verwenden, führt die Krankenhausreform ad absurdum. Es ist die ureigene Aufgabe der Länder, ausreichende Investitionsmittel für Bestands-Krankenhäuser aufzubringen. Die Mittel des Transformations-Fonds müssen für Restrukturierungen der Krankenhaus-Landschaft verwendet werden, auch dafür sind die Mittel schon knapp.
Es ist außerdem nicht richtig, dass die Länder Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Ko-Finanzierung des Krankenhaustrans-formations-Fonds verwenden wollen. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen zusätzlich zu den bereits vereinbarten Investitionen verwendet werden. Andernfalls verpufft die Wirkung des Sondervermögens vollends.
Auch bei der Vorhaltevergütung sind jetzt keine Anpassungen erforderlich, wie die Länder fordern, es ist aber wichtig, die Vorhaltevergütung möglichst bald weg von den Fallzahlen und hin zur Berücksichtigung der bevölkerungsbasierten Bedarfe hinzuentwickeln.“
