Pressemitteilung Staatsangehörigkeitsrecht

Heute hat der Deutsche Bundestag die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und gestern das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet.

Dazu nimmt der Grüne Bundestagsabgeordnete Armin Grau aus Altrip wie folgt Stellung:

„Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland, wir brauchen Arbeitskräfte für unsere Wirtschaft und Beitragszahler für unsere Sozialsysteme. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist ein wichtiger und großer Schritt auf dem Weg zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Die Annahme der Staatsbürgerschaft ist künftig nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird jetzt regelhaft anerkannt, was für viele Menschen sehr wichtig ist.“

Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ regelt das Vorgehen das Vorgehen bei zwangsweisen Abschiebungen und setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mai 2023 um. Klar ist, dass Asylbewerber, die nicht bleiben können, unser Land verlassen müssen. Dabei müssen wir in erster Linie auf freiwillige Ausreisen setzen, die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz macht das sehr erfolgreich. Die im neuen Gesetz vorgenommene Ausweitung der Dauer des Ausreisegewahrsams und die Eingriffe in Grundrechte erachte ich als problematisch. Wichtig wäre hingegen eine stärkere Entlastung der Kommunen.

Asylbewerber erhalten jetzt für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen.

Das halte ich aus humanitären Gründen für kritisch. Als Arzt habe ich mehrfach erlebt, dass Asylbewerber in sehr schlechten Gesundheitszustand Notaufnahmen aufsuchen, weil zuvor keine ausreichende Versorgung erfolgte. Eine Studie zeigt, dass die aktuelle Regelung gerade durch mehr Notfallbehandlungen mehr Kosten verursacht und keineswegs zu Einsparungen führt.

In den Verhandlungen haben wir Grünen sinnvolle Verbesserungen erreicht, zum Beispiel einen fachkundigen Rechtsbeistand für Asylbewerber im Abschiebeverfahren. Daher habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, aber schriftlich eine persönliche Erklärung abgegeben und meine Bedenken dargelegt.“ 

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