Pressemitteilung: Grüne Verbesserungsvorschläge beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Im Rahmen des derzeitigen parlamentarischen Verfahrens zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von Ministerin Warken äußert sich Armin Grau MdB, zuständiger Berichterstatter der Grünen für Krankenhauspolitik und Arzt, wie folgt:

„Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von Ministerin Warken stellt einen klaren Rückschritt für unser Krankenhauswesen dar. Es verwässert die Krankenhausreform des vergangenen Herbstes, die einen wichtigen Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten Versorgung und mehr Qualität durch Spezialisierung und die Einführung von Leistungsgruppen darstellte. Zudem zielt die Reform auf eine Entlastung der Kliniken durch Vorhaltebudgets statt reiner Fallpauschalen ab. Diese Fortschritte werden nun abgebremst oder zurückgenommen.

Um die Chance nicht zu verspielen, die Krankenhausversorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten, haben wir Grünen im parlamentarischen Verfahren insgesamt 15 Änderungsanträge eingebracht. Unser Ziel bleibt eine Reform, die Qualität stärkt, die Versorgung sichert und die Krankenhäuser zukunftsfähig macht.

So fordern wir u.a., dass die um ein Jahr verschobene Vorhaltevergütung wieder auf das ursprüngliche Jahr 2029 datiert wird, um den Krankenhäusern die notwendige wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir setzen uns klar für den Erhalt bundeseinheitlicher Vorgaben zur Erreichbarkeit der Kliniken ein, damit kein Flickenteppich der Versorgung entsteht. Alle Menschen – ob in Stadt oder Land – sollen schnell und zuverlässig medizinische Hilfe erhalten.

Außerdem sollen die im Gesetzesentwurf gestrichenen Leistungsgruppen wieder aufgenommen und Fachkliniken klar definiert werden, um weiterhin hohe Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Außerdem wollen wir, dass die Vorhaltevergütung mittelfristig weiterentwickelt wird und die Vorhaltekosten der Leistungsgruppen sachgerecht und spezifisch kalkuliert werden – unter stärkerer Berücksichtigung des Bedarfs der Bevölkerung (z. B. Krankheitslast, Erreichbarkeit, Mitversorgungseffekte und Ambulantisierung). Wichtig ist es uns auch, dass auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Klimaanpassung in den Kliniken gezielt förderfähig werden.

Die Patient*innen in Deutschland haben Anspruch auf eine verlässliche, qualitativ hochwertige Versorgung. Dafür braucht es den Mut zur Strukturveränderung und keine neuen Schlupflöcher, wie sie die schwarz-rote Koalition vorsieht.“

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