Pressemitteilung: Bundestagsabgeordneter Prof. Dr. Armin Grau besucht das DRK-Klinikum Altenkirchen

v.l.n.r. Dr. Frank Hostmann, Ärztlicher Direktor, Corina Elsenheimer, Pflegedirektorin, Prof. Dr. Armin Grau, MdB, Claudia Leibrock, Sprecherin des Kreisverbands Altenkirchen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anna Neuhof, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion Altenkirchen und Anne-Katrin Jeske, stellv. Kaufmännische Direktorin

Im Rahmen seiner Sommertour hat der GRÜNE Bundestagsabgeordnete und Arzt, Prof. Dr. Armin Grau, gemeinsam mit Anna Neuhof, der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Kreistag und Claudia Leibrock, Sprecherin des Kreisverbands Altenkirchen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das DRK-Krankenhaus Altenkirchen besucht. Vonseiten des Krankenhauses Altenkirchen nahmen unter anderem die stellvertretende Kaufmännische Direktorin Frau Anne-Katrin Jeske, die Pflegedirektorin Frau Corina Elsenheimer, der Betriebsratsvorsitzende Andrei Badiu, der Ärztliche Direktor Herr Dr. Frank Hostmann sowie sein Stellvertreter Herr Dr. Frank Ziegler teil.

Armin Grau ist Mitglied des Gesundheitsausschusses und zuständig für ambulante und stationäre Versorgung und damit auch für die aktuelle Krankenhausreform, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern derzeit erarbeitet wird. Zur Krankenhausreform führte Grau aus: „Wir wissen, dass die meisten Krankenhäuser durch den Fachkräftemangel, den Fallzahlrückgang nach Corona und durch die ausgeprägten Preissteigerungen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage sind. Die Krankenhäuser sind selbst zum Patienten geworden. In dieser Situation ist die geplante Krankenhausreform die beste Medizin. In Zukunft erhalten die Krankenhäuser rund 60 % der Vergütung in Form von Vorhaltepauschalen, die weitgehend unabhängig von der Patientenzahl bezahlt werden. Das schafft finanzielle Sicherheit und wirkt dem bisherigen Fehlanreiz zu immer höheren Fallzahlen entgegen. Die Vorhaltevergütung gibt es für die Leistungsbereiche, die den Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden. In Zukunft soll nicht mehr jedes Krankenhaus nahezu jede Leistung anbieten können. Spezialisierung einerseits und flächendeckende Grundversorgung andererseits sollen gefördert werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2024 in Kraft treten.“

Zur Situation vor Ort erklärt die stellvertretende kaufmännische Direktorin, Anne-Katrin Jeske: „Zur Krankenhausreform bestehen für uns noch viele Fragezeichen. In der Zusammenlegung der Standorte in Altenkirchen und Hachenburg sehen wir eine gute Chance, unsere Kräfte zu bündeln. So lange wir nicht wissen, welche Leistungsgruppen wir erhalten können, ist es für uns aber sehr schwer zu planen.“ Der Betriebsratsvorsitzende Andrei Badiu bringt die Sorgen der Beschäftigten angesichts der unklaren Veränderungen zum Ausdruck. Pflegedirektorin Corina Elsenheimer bringt zum Ausdruck: „Bei unseren Beschäftigten besteht ein starker Zusammenhalt und eine geradezu familiäre Atmosphäre in der Pflege. Wir sind auch in der Lage, alle Betten belegen zu können.“

Anna Neuhof und Claudia Leibrock führen dazu aus: „Wir verstehen die Verunsicherung durch die anstehende Reform sehr gut. Wichtig ist es jetzt, dass das Gesetz schnell kommt und die Leistungsbereiche vom Land rasch zugewiesen werden, damit Krankenhausleitung und Beschäftigte Planungssicherheit bekommen. Beim aktuellen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen werden sicherlich alle Beschäftigten auch in Zukunft dringend gebraucht werden. Gesundheitsversorgung ist Teil der Daseinsfürsorge und vor Ort brauchen wir weiterhin eine qualitativ gute stationäre Versorgung.“

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