Anlässlich der Forderungen von unionsgeführten Ländern zu Änderungen in der Krankenhausreform und zum anstehenden Treffen zwischen Bundesministerin Warken und den Vertreter*innen der Bundesländer am Donnerstag (03.07) äußert sich der zuständige Grüne Berichterstatter und Arzt Armin Grau wie folgt:
Wir haben mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine dringend notwendige Reform auf den Weg gebracht, um unser Kliniksystem zukunftsfest und qualitativ hochwertig zu gestalten. Die jetzt von mehreren unionsgeführten Ländern vorgeschlagenen Änderungen gefährden dieses Ziel.
Es geht bei der Reform um eine bessere Versorgung für alle – unabhängig vom Wohnort. Wer jetzt zentrale Elemente wie Mindestvorhaltezahlen und einheitliche Qualitätsvorgaben aufweichen will, riskiert ein Festhalten am alten, ineffizienten System. Mit den Mindestvorhaltezahlen sollen keineswegs Krankenhäuser kontinuierlich aus der Versorgung gedrängt werden, sondern der Gelegenheitsversorgung, die nicht im Interesse der Patientinnen ist, entgegengewirkt und die erforderliche Konzentration spezialisierter Leistungen gefördert werden. Die Definition von Fachkrankenhäusern nur landesrechtlich zu regeln, würde der Umgehung von Qualitätskriterien Tür und Tor öffnen und könnte zur völligen Verwässerung der Reform führen. Die Forderungen der Länder nach Ausnahmen und mehr Spielraum führen zu einer Verwässerung der Reform und zu einer gefährlichen Verschleppung dringend notwendiger Strukturveränderungen zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.
Auch die im Haushaltbegleitgesetz vorgesehenen, durch den Bund finanzierten 4 Mrd. Euro „Sofort-Transformationskosten“ stellen keine zukunftsorientierten Investitionen dar. Sie sollen per Rechnungszuschlag pauschal mit der Gießkanne verteilt werden, anstatt insbesondere angeschlagene bedarfsnotwendige Kliniken zu unterstützen.
Die Einführung von Leistungsgruppen, verbindlichen Qualitätskriterien und einer Vorhaltevergütung sind das Rückgrat dieser Reform. Wir müssen weg von negativen Anreizen zu Fallzahlsteigerungen und hin zu einer klugen Spezialisierung und Kooperation. Es braucht Planungssicherheit für Krankenhäuser, den Medizinischen Dienst und die Landesbehörden – aber nicht durch neue Fristverlängerungen oder ein Aufweichen der Regeln.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern intensiv an dieser Reform gearbeitet. Jetzt ist die Zeit, sie konsequent umzusetzen. Ich appelliere daher an Bundesgesundheitsministerin Warken und die Länder, Verantwortung zu übernehmen: für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in ganz Deutschland.