Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 21/5982) der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum „Ärztlichen Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)“ äußert sich der Initiator der kleinen Anfrage und zuständige Grüne Krankenhauspolitiker und Arzt, Prof. Dr. Armin Grau, wie folgt:
„Eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung in den Krankenhäusern ist eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das gilt für alle Gesundheitsberufe. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition sollte das „Ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)“ erprobt werden, um verbindliche Standards festzulegen. Diesen gesetzlichen Vorgaben fühlt sich die Bundesregierung offensichtlich leider nicht verpflichtet.
Die Bundesregierung kritisiert, dass die mittels ÄPS-BÄK erhobenen Personalbedarfe auf subjektiven Einschätzungen der Krankenhäuser basiere. Sie schlussfolgert, dass ÄPS-BÄK sich damit nicht für einen verpflichtenden flächendeckenden Einsatz oder hausübergreifenden Vergleich eigne. Die Rgeierung macht weder Alternativvorschläge, noch gibt sie der Bundesärztekammer die Möglichkeit, aus den anonymisierten Daten des Gutachtens Lehren zu ziehen. Gleichzeitig schreibt die Bundesregierung ausschließlich den Krankenhäusern die Verantwortung für eine gute ärztliche Personalausstattung zu. Das zeugt von mangelndem politischem Willen der Bundesgesundheitsministerin und einer Fehleinschätzung bei der Bedeutung dieses Themas.
In 19 Jahren chefärztlicher Verantwortung habe ich gelernt, wie wichtig eine gute Personalausstattung ist -für die Patientensicherheit und den Behandlungserfolg, aber auch für die Arbeitszufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen. Das Thema ist essentiell und keine Kleinigkeit. Dass sich die Bundesregierung dieser Wichtigkeit nicht bewusst ist, wird bereits bei der geplanten Streichung der PPR 2.0. deutlich. Diese hätte fatale Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Kliniken.
Fachlicher Hintergrund: Verschiedene wissenschaftliche Studien haben einen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsergebnis und der personellen Ausstattung im Pflegebereich, aber auch für Ärztinnen und Ärzte gezeigt. In der Krankenhausreform wurde die schrittweise Anpassung der eingesetzten Ärztinnen und Ärzte an den Bedarf und die Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abstimmung mit der Bundesärztekammer festgeschrieben. Seit dem 26.11.2025 liegt ein Gutachten der Firma KPMG vor, in dem das „Ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)“ evaluiert wurde. Dieses Gutachten lässt viele Fragen offen und zeigt erhebliche methodische Schwächen etwa bei der Stichprobengröße, der Teilnahmequote unter den angeschriebenen Kliniken und dem Umgang mit fehlenden oder qualitatitiv nicht ausreichenden Antworten . In einer kleinen Anfrage hat die Grüne Bundestagsfraktion jetzt Fragen an die Bundesregierung zu diesem Gutachten und zum weiteren Vorgehen gestellt.
