Pressemitteilung zur Abstimmung “Suizidhilfe” im Bundestag (06.07.2023)

Zur heutigen Abstimmung des Deutschen Bundestages zum Thema „Suizidhilfe“ erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete und Arzt Armin Grau aus Altrip/Rheinland-Pfalz:

„Ich bedauere es sehr, dass der Deutsche Bundestag heute bezüglich einer Regulierung der Suizidhilfe keine Einigung treffen konnte. Beide Gesetzesentwürfe erreichten nicht die nötige Mehrheit.

Als Neurologe war ich persönlich mehrfach mit dem Wunsch schwerkranker Patient*innen konfrontiert, ihrem Leben mit Hilfe anderer ein Ende zu setzen. Ich habe es sehr bedauert, dass es in Deutschland lange keine Angebote zur Suizidhilfe gab. Ich habe aber auch Patient*innen kennengelernt, bei denen zusätzliche oder begleitende psychische Erkrankungen, v.a. Depressionen, hinter dem Todeswunsch steckten. Rund 90% der Suizide werden im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen begangen, viele davon wären behandelbar gewesen. Daher ist es dringend erforderlich, dass im Beratungsprozess bei der Suizidhilfe eine psychiatrische Untersuchung stattfindet.

Aus diesem Grund habe ich den Gesetzentwurf von Castellucci und anderen unterstützt. Der Alternativentwurf hatte keine psychiatrische Untersuchung und nur eine Beratung vorgesehen, was aus meiner Sicht bei einer solch weitreichenden Entscheidung unzureichend ist. Außerdem hat der alternative Entwurf den Missbrauchsgefahren durch geschäftsmäßige Suizidhilfe zu wenig Beachtung geschenkt. Allerdings hätte ich mir anders als im Entwurf von Castellucci und anderen auch primär eine Regelung außerhalb des Strafrechts gut vorstellen können. Es war mir daher ein wichtiges Anliegen, meine Position in einer Rede zu Protokoll im Deutschen Bundestag darzulegen.

Viele Suizidwünsche sind verzweifelte Hilferufe und bedürfen unterstützender und beratender Angebote. Deswegen begrüße ich, dass der wichtige Antrag zu Suizidprävention hingegen mit großer Zustimmung beschlossen wurde. Gleichzeitig hoffe ich, dass in intensiven weiteren und fraktionsübergreifenden Beratungen eine gemeinsame Lösung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe gefunden werden kann.”

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