Pressemeldung: Gesundheits-Obmann Armin Grau MdB (Grüne) zum GSVG: „Wir packen jetzt wichtige Reformen zur ambulanten und sektorenübergreif. Versorgung an.“

Heute ist der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG)) bekannt geworden. Dazu erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete Armin Grau, Obmann im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für ambulante und stationäre Versorgung:

„Die Gesundheitsversorgung ist in vielen Teilen Deutschlands gut, in etlichen Stadtteilen und ländlichen Gebieten muss sie aber gerade angesichts unserer älter werdenden Gesellschaft dringend gestärkt werden. Diese Aufgabe packt die Ampel jetzt mit dem neuen Gesetz an.
In benachteiligten Stadtteilen und Kommunen sollen in Gesundheitskiosken leicht zugängliche Beratungsangebote für Vorbeugung, Gesundheitsförderung und Behandlung entstehen. Die Kioske sind keine Konkurrenz für die Arztpraxen, sondern unterstützen diese und können auch mobil etwa als Busse ausgestaltet sein. Mit der Gründung von Gesundheitsregionen erleichtern wir die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen und zwischen den Gesundheitsberufen zum Wohl der Patienten. Gesundheitsversorgung findet vor Ort statt, daher bekommen die Kommunen jetzt viele neue Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt werden können.

Viele Praxen sind überlastet und werden von Bürokratie erdrückt. Mit dem Gesetz entlasten wir die Praxen von Bürokratie, lockern Regressregelungen, heben für Hausärztinnen und Hausärzte die Budgetdeckel auf und führen neue Vorhaltepauschalen ein. Zeitgleich mit der Krankenhausreform kümmern wir uns damit auch um eine Verbesserung der ambulanten Versorgung und um die Nöte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Entscheidend ist, dass Versorgung für alle Menschen und in hoher Qualität zur Verfügung steht. Jetzt ist es wichtig, dass die Abstimmung im Kabinett rasch erfolgt und der Bundestag über das Gesetz beraten kann.“

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