Kommentar zum Forschungsbericht des BMAS zur Evaluation der Grundrente

Gestern hat das BMAS einen Forschungsbericht zur Evaluation der zum 1.1.2021 eingeführten Grundrente vorgelegt. Mit der Grundrente soll die Anerkennung langjähriger Versicherungszeiten (35 Jahre, reduzierter Zuschlag bei 33 bis 35 Jahren) von Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen gestärkt werden. Rund zwölf Prozent der Altersrentenbeziehenden erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen, aufgrund der Anrechnung eigener Einkommen und Einkommen von Ehepartnern erhält aber nur etwa die Hälfte von ihnen tatsächlich einen Zuschlag, der durchschnittlich etwa 96 Euro beträgt.

Dazu erklärt der Sprecher für Arbeit und Soziales und Rentenexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Armin Grau:

„Fast 20% der Älteren in unserem Land sind armutsgefährdet. Viele dieser Menschen haben jahrzehntelang in die gesetzliche Rente eingezahlt. Mit durchschnittlich 96 Euro hilft der Grundrentenzuschlag den Versicherten mit niedrigen Renten viel zu wenig. Der Betrag müsste erhöht und die Anspruchsberechtigung erweitert werden, um Beziehende geringer Renten wirksam zu unterstützen. Problematisch ist auch der „Alles-oder-Nichts-Effekt“. Schon geringe Einkommensüberschreitungen führen dazu, dass der Grundrentenzuschlag komplett entfällt. Das ist ungerecht. Die Freibeträge müssen erhöht werden, davon profitieren insbesondere Frauen. 
Noch besser wäre es allerdings, statt der Grundrente eine Garantierente einzuführen, wie wir Grüne es vorschlagen. Bei der Garantierente bekommen alle Versicherten mit mindestens 30 Versicherungsjahren wenigstens 30 Rentenpunkte und damit aktuell eine Rente in Höhe von mindestens 1223 Euro. Damit könnte die Rate der Menschen, die im Alter in Grundsicherungsleistungen fallen, fast halbiert und Altersarmut deutlich reduziert werden. So kann das Vertrauen in die Rentenversicherung nachhaltig gestärkt werden.“

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