Internationaler Frauentag – Frauenhausplätze müssen ausgebaut werden

Zum Internationalen Frauentag möchte ich heute auf die Situation in den Frauenhäusern aufmerksam machen. Um Frauen den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen zusteht, gilt in Deutschland seit 2018 die Istanbul-Konvention.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Konvention definiert die Gewalt an Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Sie verfolgt das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.

Ein wichtiger Baustein der Istanbul-Konvention ist die Stärkung der Frauenhäuser. Gemäß den Empfehlungen der Konvention braucht es 2,5 Schutzplätze für Frauen und deren Kinder pro 10.000 Einwohner*innen. Dieses Ziel verfehlen wir eindeutig! Des­halb müssen deutlich mehr Frauenhausplätze geschaffen werden, auch im ländlichen Raum.

Besonders auf Frauen mit Beeinträchtigungen sind die Einrichtungen oft nicht ausgelegt. Positiv zu nennen sind hier das Frauenhaus in Ludwigshafen, welches z. B. Kommunikation in Leichter Sprache anbieten kann und das Frauenhaus in Frankenthal, welches barrierefrei zugänglich ist. Leider können diese Angebote bei Weitem nicht flächendeckend angeboten werden und auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, Geflüchtete und queere Menschen fehlt es fast überall an Schutzmöglichkeiten.

In den nächsten Jahren werden wir die Finanzierung der Frauenhäuser über einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen mit Beteiligung des Bunds an der Regelfinanzierung endlich absichern, damit das Fortbestehen der Frauenhäuser sichergestellt werden kann.

Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag die Entwicklung einer ressortübergreifenden politischen Strategie gegen Gewalt mit einem Fokus auf Gewaltprävention sowie die Einrichtung einer staatliche Koordinierungsstelle beschlossen, damit Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und nicht staatliche Organisationen sowie die Zivilgesellschaft besser einbezogen werden können. Auch weitere Hilfsmöglichkeiten werden wir bedarfsgerecht ausbauen.

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