Erste Beratung der Reform der Grundsicherung im Bundestag

Anlässlich seiner Rede zur ersten Beratung des 13. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsgeld) im Deutschen Bundestag erklärt Prof. Dr. Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Bundesregierung muss die geplanten Sanktionsverschärfungen zwingend zurücknehmen, damit niemand unverschuldet durchs soziale Sicherungsnetz fällt, weil er oder sie etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung akut handlungsunfähig ist. Sonst wird die bittere Bilanz im nächsten Jahr sein, dass statt Einsparungen nur mehr Menschen in die Wohn- und Obdachlosigkeit getrieben wurden.

Das Gesetz schützt vulnerable Gruppen unzureichend. Ob es verfassungsmäßig ist, ist daher sehr zweifelhaft. Deutlich mehr als ein Drittel der Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende kämpft mit psychischen Problemen. Das ist keine zu vernachlässigende Gruppe.

Sanktionen sind der völlig falsche Ansatz: Menschen ohne Arbeit brauchen Ermutigung, Vermittlung und Qualifizierung. Menschen in psychischen Krisen brauchen aufsuchende Sozialarbeit, ganzheitliche Betreuung und psychosoziales Coaching. Drohungen, Strafen und Existenzangst werden jedenfalls nicht helfen, Menschen dauerhaft in gute Jobs zu vermitteln.“

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.