Anlässlich seiner Rede zur ersten Beratung des 13. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsgeld) im Deutschen Bundestag erklärt Prof. Dr. Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Bundesregierung muss die geplanten Sanktionsverschärfungen zwingend zurücknehmen, damit niemand unverschuldet durchs soziale Sicherungsnetz fällt, weil er oder sie etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung akut handlungsunfähig ist. Sonst wird die bittere Bilanz im nächsten Jahr sein, dass statt Einsparungen nur mehr Menschen in die Wohn- und Obdachlosigkeit getrieben wurden.
Das Gesetz schützt vulnerable Gruppen unzureichend. Ob es verfassungsmäßig ist, ist daher sehr zweifelhaft. Deutlich mehr als ein Drittel der Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende kämpft mit psychischen Problemen. Das ist keine zu vernachlässigende Gruppe.
Sanktionen sind der völlig falsche Ansatz: Menschen ohne Arbeit brauchen Ermutigung, Vermittlung und Qualifizierung. Menschen in psychischen Krisen brauchen aufsuchende Sozialarbeit, ganzheitliche Betreuung und psychosoziales Coaching. Drohungen, Strafen und Existenzangst werden jedenfalls nicht helfen, Menschen dauerhaft in gute Jobs zu vermitteln.“
