Im Referentenentwurf zum „Pflegeneuordnungsgesetz“ plant die Bundesregierung, die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige in Zukunft auf 70 Prozent der bisherigen Beträge zu beschränken. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann möchte diese Kürzungen vermeiden und die gesetzliche Neuregelung ändern.
Dazu erklärt Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales und Gesundheits- und Rentenexperte der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal:
„Es ist richtig, dass Carsten Linnemann die unsozialen Pläne seiner Vorgängerin Nina Warken noch einmal überprüft und ändern will. Die großartige Leistung pflegender Angehöriger darf nicht durch zukünftig geringere Rentenansprüche bestraft werden. Carsten Linnemann hat aber angekündigt, dann an anderer Stelle in der Pflegeversicherung sparen zu wollen, um das hohe Defizit auszugleichen. Damit drohen nur neue Ungerechtigkeiten.
Die Bundesregierung bezeichnet die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige selbst ausdrücklich als „versicherungsfremde Leistungen“. Solche Leistungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Steuerzahlenden gestemmt und damit aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden müssen. Die schwierige Haushaltslage erschwert eine solche Lösung derzeit.
Gleichzeitig bestehen in unserem Steuersystem aber Gerechtigkeitslücken, etwa bei der Erbschaftsteuer, und viele klimaschädliche Subventionen, die zu einem Einnahmeausfall für den Bund in zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr führen. Da muss der Finanzminister rasch Abhilfe schaffen, dann könnte er auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bezahlen. Außerdem braucht es dringend einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.
Von Herrn Linnemanns Ankündigung dürfen wir uns derzeit nur einen Verschiebebahnhof innerhalb der unterfinanzierten Pflegeversicherung mit neuen Ungerechtigkeiten versprechen.“
