Zu einer neuen Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Passgenauigkeit des Reha-Budgets der Gesetzlichen Rentenversicherung äußert sich der Sprecher für Arbeit und Soziales und Rentenexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Armin Grau:
„Die Studie zeigt ganz klar, dass der bisherige Budget-Deckel für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung nicht sachgerecht ist und auf veralteten Daten beruht. Reha-Leistungen müssen nach der individuellen medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall gewährt werden, nicht anhand einmalig 2014 grob geschätzter gesamtgesellschaftlicher Fallzahlen. Wenn aktuell der Bedarf in einem Kalenderjahr höher war als im Budget vorgesehen, wird der Deckel im übernächsten Kalenderjahr dann um den Fehlbetrag nach unten korrigiert. Das ist völlig widersinnig. Menschen haben einen individuellen Anspruch auf Reha-Leistungen, egal ob das Budget zwei Jahre vorher ausreichend war.
Wenn Deutschland möchte, dass mehr Menschen bis zum Renteneintrittsalter und darüber hinaus gesundheitlich in der Lage sind zu arbeiten, muss mehr für Prävention und Rehabilitation getan werden. Dafür wird es auch nicht reichen, die Berechnung des Reha-Budgets auf aktuelle Daten umzustellen. Präventions- und Rehaleistungen müssen viel häufiger genutzt werden können, damit gesundheitliche Probleme gar nicht erst entstehen oder behoben werden, bevor sie chronisch werden. Jeder Euro für Rehaleistungen spart in den Folgejahren zwei bis fünf Euro an gesundheitlichen Folgekosten ein!
Wir Grünen haben dem Bundestag einen umfangreichen Antrag für ein gesünderes längeres Arbeiten vorgelegt. Wir fordern darin die Abschaffung des Budget-Deckels und einen deutlichen Ausbau von Prävention und Rehabilitation und legen detailliert vor, wie das aussehen kann. So hält man die Renten bezahlbar. Während die Bundesregierung das Thema verschläft, kümmern wir uns um diese Fragen.“
Hintergrund:
Die Rentenversicherung hat im Jahr 2024 insgesamt rd. 8,3 Mrd. Euro für Rehabilitationsleistungen inklusive medizinischer Leistungen, Umschulungen und Leistungen für Wiedereingliederung ins Erwerbsleben aufgewendet. Die Bundesregierung schätzt, dass im Jahr 2025 die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitationsleistungen rd. 100 Mio. Euro über dem eigentlich hierfür vorgesehenen maximalen Budget von 8,5 Mrd. Euro gelegen haben. (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 63.). 2014 wurde eine Demografiekomponente als ein Bestimmunsgfaktor des Reha-Budgets gesetzlich eingeführt, die sich an der Veränderung des Anteils der Bevölkerung im rehabilitationsintensiven Alter (45 bis 67 Jahre) an der Bevölkerung bemisst. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes kommt jetzt zum Ergebnis, dass es 2025 etwa 145.000-218.000 und 2030 etwa 580.000-800.000 mehr Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im rehabilitationsintensiven Alter gibt als in der Vergangenheit angenommen. Daraus ergeben sich 2025 bis zu 5.450 zusätzliche Leistungen der medizinischen Rehabilitation und 2030 bis zu rd. 20.000 zusätzliche Leistungen, mit denen 2014 nicht gerechnet wurde.
Link zum Gutachten: https://www.bundestag.de/resource/blob/1155074/WD-5-115-25.pdf
