Antrag der Grünen Fraktion „Gesund länger arbeiten und Erwerbsminderungsrente verbessern“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis90 /Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Gesund länger arbeiten und Erwerbsminderungsrente verbessern“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales und Rentenexperte Armin Grau:

„Wir Grüne wollen die Chancen für ein freiwilliges längeres Arbeiten in guter Gesundheit erhöhen. Andererseits wollen wir die Beschäftigten, die krankheitsbedingt nicht länger arbeiten können, besser unterstützen und die Erwerbsminderungsrente verbessern.
Wenn mehr Menschen länger gesund bleiben und länger arbeiten, wirkt sich das auch günstig aus auf das Verhältnis zwischen Rentner*innen und Beitragszahler*innen und damit auf den Nachhaltigkeitsfaktor und die Generationengerechtigkeit.

Das Prinzip „Prävention vor Reha vor Rente“ muss endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu wollen wir die Präventionsleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung ausbauen. Sie sollen gezielter und passgenau für gefährdete Gruppen und früher, nämlich bevor die ersten Symptome auftreten, zugänglich werden. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung muss gestärkt und die Gefährdungsanalysen in den Betrieben konsequent umgesetzt werden.
Das Rehabilitations-Angebot muss insbesondere für psychische Erkrankungen ausgebaut, Wartezeiten abgebaut und Reha-Bedarfe früher identifiziert werden. Ganz wichtig ist es, das Reha-Budget am tatsächlichen sozialmedizinischen Bedarf zu bemessen.
Anreize für ein längeres Arbeiten schaffen wir durch erhöhte Zuschläge und eine Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten, die nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterarbeiten. Außerdem sollen unbefristete Arbeitsverträge am gesetzlichen Rentenalter nicht automatisch auslaufen. Dafür wollen wir die teure und ungerechte Aktivrente wieder beenden.
Für Menschen, die krankheitsbedingt nicht länger arbeiten können, schaffen wir Verbesserungen bei der Erwerbsunfähigkeits(EM)-Rente. Für ältere Beschäftigte, die in ihrem Beruf nicht weiterarbeiten können, aber nicht erwerbsunfähig sind, führen wir einen vereinfachten Zugang zur EM-Rente, die Überlastungsschutzrente, ein. Die Abschläge bei der EM-Rente bauen wir sukzessive ab und der Kündigungsschutz für EM-Rentner*innen wird ebenso verbessert wie die Integration teilweise erwerbsgeminderter Menschen in den Arbeitsmarkt.
Finanziert werden sollen die Maßnahmen, die geschätzt 1 bis 2 Milliarden Euro kosten werden, durch Einsparungen durch eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Beschäftigte (früher „Rente mit 63“) und der Aktivrente. So ermöglichen wir ein längeres, freiwilliges Arbeiten in guter Gesundheit und schützen die Menschen, die krankheitsbedingt nicht länger arbeiten können. Ein längeres Arbeiten begünstigt niedrigere Rentenbeiträge und Haushaltszuschüsse und fördert die Generationengerechtigkeit.“

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