Gestern wurde der Gesetzentwurf der Regierung zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Kabinett beschlossen. Darauf basierend liegt ebenfalls eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Der StVG-Gesetzentwurf bietet Verbesserungen für die Förderung des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs in den Kommunen. Der Gesetzentwurf verankert die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung gleichrangig mit der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz. In Zukunft können Kommunen somit mehr Entscheidungen für ihren Verkehr vor Ort treffen. Auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung baut Hürden für Radwege, Zebrastreifen und Bussonderspuren ab. Kleinere Erleichterungen zur Einführung von Tempo-30-Zonen sind ebenfalls vorgesehen.
Der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Armin Grau kommentiert dazu wie folgt: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, da er Hürden für die dringend notwenige kommunale Verkehrswende abbaut. Im parlamentarischen Verfahren für die StVG wollen wir GRÜNE dafür sorgen, dass die Kommunen tatsächlich die im Koalitionsvertrag beschlossenen Entscheidungsspielräume bekommen. Dieser Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates, demnach spielen die Länder eine wichtige Rolle im Entscheidungsprozess.
Mehr erwartet hätte ich für die Tempo-30-Regelung im Rahmen der StVO-Novelle, die den neuen Entscheidungsspielraum, die das StVG in Zukunft bietet, nicht voll ausschöpft. Wir setzten uns weiterhin dafür ein, dass Kommunen überall unbürokratisch Tempo 30 einrichten können, wo sie es für sinnvoll halten. Anders als für das StVG gibt es bei der StVO jedoch keine Beteiligungsmöglichkeit für den Bundestag, da die Novelle vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt und vom Bundesrat beschlossen wird.“