Zu den nun gänzlich bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz äußert sich der zuständige Grüne Krankenhauspolitiker und Arzt, Armin Grau, wie folgt:
„Bei der Vergütung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sehe ich die geplanten Änderungen sehr kritisch. Die Vertragsparteien haben sich erst vor Kurzem auf Vergütungsdetails verständigt, die auf einer Strukturpauschale pro Bett und einem Tagesentgelt beruhen. Wenn dieses Modell nun wieder aufgegeben und stattdessen ein Globalbudget eingeführt werden soll, wird die gerade erst geschaffene Grundlage für die neuen Versorgungsstrukturen verändert. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen brauchen verlässliche und auskömmliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre wichtige Funktion für eine wohnortnahe, sektorenübergreifende Versorgung tatsächlich übernehmen können. Eine Rückkehr etwa zu Fallpauschalen darf es hier nicht geben.
Mit der Einführung der Kurzzeitfallpauschalen sollen die Hybrid-DRGs ab 2028 abgeschafft werden. Es gibt zwar Hinweise darauf, dass die Hybrid-DRGs im vertragsärztlichen Bereich zu einer Ausweitung der Fallzahlen beigetragen haben, eine hinreichende Evaluation ihrer Auswirkungen liegt bislang jedoch nicht vor. Außerdem besteht noch kein konkretes Konzept für die neuen Kurzzeitfallpauschalen. Zusammen mit einer Evaluation der Hybrid-DRGs muss dieses Konzept rasch und nicht erst in einem halben Jahr vorgelegt werden, erst dann kann beurteilt werden, ob der neue Weg richtig ist. Überhastete Maßnahmen sind schädlich, gerade weil eine gelingende Ambulantisierung medizinisch sinnvoller Leistungen so wichtig ist.“
