Mit dem Transparenzgesetz, das wir heute verabschieden, geben wir vor allem Patientinnen und Patienten, aber auch Angehörigen und einweisenden Ärztinnen und Ärzten wichtige Informationen über unsere Krankenhäuser an die Hand.
Die Informationen beinhalten das Leistungsspektrum, Personalbesetzung und Qualitätsergebnisse. Mit den bisherigen Qualitätsberichten konnten selbst Fachleute oft wenig anfangen, Laien erst recht nicht. Jetzt schaffen wir Transparenz und Orientierung. Mit einem interaktiven Internetportal sorgen wir für gut verständliche und einfach zugängliche Informationen.
Im parlamentarischen Verfahren wurden noch viele Verbesserungen im Interesse der Patientinnen und Patienten erreicht; wie etwa ein leicht verständlicher Qualitätsindex, Informationen zu den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschuss, zu Mindestmengen, Pflegepersonaluntergrenzen und vieles mehr. Fallzahlen werden nicht nur für Fachabteilungen und später Leistungsgruppen, sondern auch für einzelne relevante Leistungen ausgewiesen; das ist für viele Patientinnen und Einweiser wichtig.
Die Informationen zur Personalbesetzung werden jetzt auch die Ärztinnen und Ärzte einschließen. Erstaunlicherweise gab es zu dieser Berufsgruppe bisher keine zugänglichen Informationen. Jetzt werden auch die Schwerpunktbezeichnungen der Fachärztinnen und Fachärzte genannt. Dadurch wird zum Beispiel deutlich, wie viele Kardiologinnen und Kardiologen ein Krankenhaus beschäftigt und nicht nur die Zahl der Internistinnen und Internisten.
Für die Hebammen führen wir eine differenzierte Datenmeldung ein. Für die anderen Berufsgruppen wie die Therapeutinnen und Therapeuten prüfen wir bis Ende 2024, wie eine Erfassung der personellen Besetzung sinnvoll durchgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Leiharbeitsverhältnisse.
Durch dieses Gesetz entstehen für die Krankenhäuser keine wesentlichen bürokratischen Zusatzaufgaben, da die Daten bereits vorhanden sind und häufig auch bereits übermittelt werden. Mittelfristig sollen bürokratische Aufwände sogar abgebaut werden.
Anders als von der Opposition immer wieder dargestellt, stellt das Gesetz auch keinen Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder dar. Die dargestellten Versorgungsstufen entfalten keine Wirkung für die Planung der Länder, sie dienen lediglich der Information der Bürger/-innen. Die Leistungsgruppen werden im Transparenzregister jetzt erst später, ab dem 1. Oktober 2024, ausgewiesen, vorher werden nur die Fachabteilungen genannt. Sobald die Länder Leistungsgruppen zuweisen, werden diese zugewiesenen Leistungsgruppen im Transparenzverzeichnis verwendet. Der Bund greift hier nirgendwo in Länderkompetenzen ein.
Darüber hinaus ist eines ganz besonders wichtig: Wir nehmen die aktuellen finanziellen Sorgen der Kliniken ernst und greifen ihnen kurzfristig unter die Arme. Wir sorgen für eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal. Außerdem erhöhen wir den Pflegentgeltwert von 230 auf 250 Euro und ermöglichen einen schnelleren Ausgleich der noch nicht gezahlten Pflegekosten. Das führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Krankenkassen, aber zu einem rascheren Geldfluss an die Krankenhäuser. Das sind Maßnahmen, die den Kliniken kurzfristig helfen.
Damit ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt im Prozess der Krankenhausreform. Wir schaffen Anreize für die Kliniken, ihre Versorgungsqualität weiter zu heben. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen wird weitere Qualitätssicherungsverfahren und -indikatoren entwickeln, etwas was seit Einführung der Fallpauschalen viel ausgedehnter hätte geschehen sollen. Die Kritik der Opposition ist unberechtigt und geht an den Tatsachen vorbei. Ich empfehle eine Annahme dieses wichtigen Gesetzes.