GRÜNE Gesundheitspolitik will die Stärken des deutschen Gesundheitssystems bewahren und weiter ausbauen. Das hohe Vertrauen der Menschen in die Gesundheitsversorgung soll erhalten, ja sogar gestärkt werden. Die Schwächen der aktuellen Gesundheitsversorgung sollen hingegen durch Reformen behoben werden. In vielen Gesundheitsberufen besteht heute ein Personalmangel, den wir nicht sofort werden beheben können; auch das ist ein wesentlicher Antrieb dafür, unser Gesundheitswesen wirkungsvoller zu machen. Die wertvolle Arbeitskraft aller Menschen in den Gesundheitsberufen darf nicht durch unnötige Doppeluntersuchungen oder fehlendes Ineinandergreifen von Behandlungsabläufen verschwendet werden.
Ziel GRÜNER Gesundheitspolitik ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende und ohne Hürden zugängliche gesundheitliche und medizinische Versorgung für alle Menschen in Deutschland – unabhängig von sozialem Status, Alter, Herkunft oder Geschlecht.
Gesundheitsdienstleistungen sind Teil der Daseinsfürsorge, sie dürfen nicht einfach den Gesetzen des Marktes unterliegen.
Die Strukturen des Gesundheitswesens müssen dabei so gestaltet werden, dass sie den Interessen der Menschen dienen. Insbesondere für chronisch und mehrfach Erkrankte müssen Versorgungswege und Behandlungsprozesse bedarfsgerecht entwickelt werden. Für die Beschäftigten müssen attraktive Arbeitsverhältnisse bestehen.
Die Finanzierung muss gerecht auf alle Schultern je nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden.
Wichtige Ziele und Maßnahmen GRÜNER Gesundheitspolitik
Zusammenarbeit ist Trumpf
- Die Versorgungsplanung muss in Zukunft stationäre und ambulante Planung zusammenführen (Stichwort „sektorenübergreifende Planung“). Entscheidend für die Planung ist: Was brauchen die Menschen – wann, wo und wie schnell brauchen sie es? Wissenschaftlich fundierte Versorgungsanalysen müssen Grundlage der Planung sein. Mittelfristig sollen die ambulanten und die stationären Vergütungssysteme aneinander angepasst werden und regionale statt sektorale Budgets Auch Notfallsituationen wie die aktuelle Pandemie müssen in einer solchen gemeinsamen Planung berücksichtigt werden.
- Auf Ebene der Länder werden sektorenübergreifendLandesversorgungspläne erstellt; auf Ebene der Kreise und Städte finden Gesundheitskonferenzen für einen strukturierten Dialog aller Berufsgruppen statt.
- Prävention ist Teil der Aufgaben. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird einbezogen und insgesamt gestärkt.
- Patientenvertreter*innen müssen in allen Planungsgremien einbezogen sein.
- Neue Kommunikationstechniken (z.B. Telemedizin) erleichtern und ergänzen die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren.
Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, Therapeut*innen als Garanten der Versorgung
- Der Zugang zum deutschen Gesundheitswesen verläuft oft unstrukturiert; viele Patient*innen verlieren sich im Dickicht der zahlreichen Angebote, Informatio-nen zwischen den Behandler*innen fließen nicht selten unzureichend.
- Eine gestärkte Rolle der Hausärzt*innen ist hier hilfreich (Stichwort: hausarztzentrierte Verträge; HZV).
- Hausarzt- und Facharztpraxis bilden passgenaue und enge Kooperationen und tauschen alle wichtigen Informationen regelmäßig aus.
- Kommunale Gesundheitszentren sollen Gesundheitsförderung und –versorgung unter einem Dach anbieten unter Einschluss aller Gesundheitsberufe, v.a. auch der Therapeut*innen.
- Speziell weitergebildete Pflegekräfteoder Medizinische Fachangestellte koordinieren die Behandlung der Patient*innen, insbesondere chronisch Kranke.
Leitbild für das Krankenhaus der Zukunft
- Das Krankenhaus der Zukunft fungiert als medizinisches Kompetenzzentrum. Es bietet nicht nur stationäre Angebote an, sondern hält all diejenigen komplexeren diagnostischen und therapeutischen Angebote für die Versorgung der Menschen vor, die niedergelassene Ärzt*innen der Region nicht anbieten können, egal ob diese stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.
- Bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen Bestand haben. Der Wettbewerb zwischen Krankenhäusern vollzieht sich um die Qualität der Versorgung, nicht mit dem Ziel einer „Marktverdrängung“.
- Im Regelbetrieb werden weniger Betten benötigt als heute, für Krisen wie die jetzige Pandemie werden jedoch Reservebetten vorgehalten.
- Die Länder sollen in die Lage versetzt werden, die Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu erhöhen. Im Rahmen einer Reform der Krankenhausfinanzierung sollen Krankenkassen und Länder die Option erhalten, diese Aufgabe gemeinsam zu schultern und einen gemeinsamen Landesfonds zu gründen.
- Die Finanzierung der laufenden Kosten der Krankenhäuser (Betriebskosten) soll in Zukunft auf 2 Säulenberuhen: Vorhaltekosten, die die Leistungsbereitschaft der Krankenhäuser sicherstellen, sollen unabhängig vom bisherigen Finanzierungssystem ( den DRGs) erstattet werden. Die DRGs selbst müssen das Leistungsgeschehen besser abbilden und ein abwartendes oder konservatives Vorgehen (keine Operation, kein Eingriff) auch ausreichend finanzieren. (Mittel- und langfristig kann das DRG-System in einem System von Gesundheitsregionen noch weiter an Bedeutung verlieren, s.u.).
- Qualitätssicherende Maßnahmen sollen alle wichtigen Krankheiten begleiten und ausreichend finanziert werden.
- Krankenhäuser, die an der Grundversorgung festhalten (z.B. Geburtshilfe) sollen belohnt werden, außerdem sollen Universitätskliniken ausreichende Zuschläge erhalten.
Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern
- Die Pflege in den Krankenhäusern muss deutlich gestärkt werden. Wir sprechen uns für ein Personalbemessungsinstrument aus so wie es VERDI, Deutscher Pflegerat und Deutsche Krankenhausgesellschaft entwickelt haben. Mindestbesetzungsstandards müssen eingehalten werden. Die extrabudgetäre Bezahlung der Pflege, die Minister Spahn veranlasst hat, ist richtig, aber: die Abschlagszahlungen für die Kliniken sind zu gering und schwächen die Liquidität der Krankenhäuser.
- Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen insgesamt deutlich verbessert werden. Teamorientierte Organisationsstrukturen, motivierende Arbeitsbedingungen, familienfreundliche Arbeitszeitorganisation u.a. sind wichtige Maßnahmen. Nur so kann dem Pflegemangel entgegengewirkt werden.
- Bessere Aufstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten der Pflege und eine Akademisierung eines Teils der Pflege sind ebenfalls wichtige Maßnahmen. Pflegekräfte, Ärzt*innen und Therapeut*innen sollen auf Augenhöhe zusammenarbeiten
Diese Forderungen haben wir in einem Papier zusammengefasst, das bereits 2016 von der GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASG) zusammen mit Vertreter*innen der Grünen Bundestagsfraktion verabschiedet wurde (Link).
In einem weiteren Papier, das die BAG ASG 2017 verabschiedet hat, befassen wir uns sehr ausführlich mit der verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Sektoren Krankenhaus und ambulante Versorgung. In diesem Papier (Link) steckt besonders viel Arbeit, da es auch die Geschichte der Sektorentrennung in Deutschland und die Erfahrungen anderer Gesundheitssystem aufarbeitet. Großer Dank dafür gebührt den Ko-Auto*innen Dr. Edith Ailinger, Manfred Fiedler, und Harald Wölter. Am Ende machen wir sehr konkrete und praktische Vorschläge, die auch kurzfristig umgesetzt werden können. Viel Spaß beim Lesen.
Wie finanzieren wir unser Gesundheitssystem?
Mit der GRÜNEN Bürgerversicherung wollen wir allen Bürger*innen eine gute Versorgung und einen raschen Zugang zu gesundheitlichen Leistungen ermöglichen. Die bisherige Aufteilung in die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung wollen wir beenden. Die Beitragshöhe soll sich nach dem Einkommen richten, dabei wollen wir anders als bisher alle Einkommensarten beitragspflichtig machen. Breitere Schultern sollen also durchgehend stärker zu Beitragsleistungen herangezogen werden.