„Die finanzielle Lage der meisten deutschen Krankenhäuser ist angesichts der hohen Inflation und des Fachkräftemangels sehr angespannt. Daher ist die Regelung im Gebäudeenergiegesetz richtig, dass Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser in klar definierten Ausnahmefällen bei neuen Heizungen von den eigentlichen vorgesehenen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz abweichen dürfen. Minister Lauterbauch ist hier zuzustimmen, wenn er diesen Punkt betont.“
„Klar ist aber auch, dass es sich hier um Ausnahmeregelungen im Falle unbilliger Härten handelt. Perspektivisch ist es unser klares Ziel, die Krankenhäuser bei ihrem Umbau zu mehr Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu unterstützen, um die Abhängigkeit von Gas und Öl zu reduzieren, Kosten zu sparen und nicht zuletzt angesichts der Klimakrise ein klimaneutrales Gesundheitswesen zu schaffen.“