Heute (06. April 2022) haben sich die Initiatorinnen und Initiatoren der beiden Gesetzesentwürfe „Impfpflicht ab 18“ und „Aufklärungsverpflichtung mit optionaler Impfpflicht ab 50“ auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt. Er beinhaltet eine Impfberatungspflicht für alle noch ungeimpften Volljährigen; dabei müssen alle ungeimpften Menschen im Laufe des Sommers ein Beratungsangebot wahrnehmen.
Ab Oktober besteht für alle Bürger*innen über 60 Jahren eine Impfnachweispflicht.
Die Entwicklung der Impfrate und der Pandemie wird laufend überprüft. Im Juni kann der Bundestag bei bereits stark gestiegenen Impfraten die Impfpflicht gegebenenfalls aussetzen. Im Herbst soll auf der Grundlage der dann aktuellen Pandemielage entschieden werden, ob die Impfpflicht auf alle Menschen über 18 Jahren ausgeweitet wird.
Gleichzeitig wird der Vorschlag der CDU/CSU zum Aufbau eines Impfregisters aufgegriffen.
Dazu erklärt Armin Grau, Grüner Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal:
„Ich begrüße diesen Kompromiss. Er führt die verschiedenen Anträge zusammen und ist in der aktuellen Situation die bestmögliche Lösung. Damit schützen wir besonders die von einem schweren Verlauf von Covid-19 betroffenen älteren Menschen und lassen die Option offen, auch die jüngeren Menschen, die ebenfalls schwer erkranken können, miteinzubeziehen. Ich halte ein Impfregister für Covid-19 für den richtigen Weg, um sichere Daten über die Impfungen zu erhalten.
„Jetzt ist es an der Union, im Interesse der Menschen in unserem Land diesen Antrag zu unterstützen.“