Vor kurzem hat das Landesamt für Geologie und Bergbau den Widerspruch gegen die Ölbohrung in Otterstadt abgewiesen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Armin Grau aus Altrip:
„Es ist sehr bedauerlich, dass jetzt in den Orts- und Verbandsgemeinderäten in der VG Rheinauen über eine Klage gegen das Erdölprojekt entschieden werden muss, nachdem das Landesamt für Geologie und Bergbau den Widerspruch kürzlich abgelehnt hat. Es ist unverständlich, dass eine Ölbohrung so nahe an der Wohnbebauung möglich ist, während etwa für Windkraftanlagen viel größere Abstandsgebote bestehen. Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Ölbohrungen sind keineswegs ausgeschlossen. Die Bohrung kann auch sehr negative Folgen für die Umwelt haben, zum Beispiel liegt sie im Bereich des Wildwechsels der Wildkatze. Leider hat keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden. Wir müssen in wenigen Jahren komplett aus den fossilen Rohstoffen aussteigen; für die energetische Nutzung stehen mit Wind und Sonne die Alternativen bereit, für die stoffliche Nutzung, etwa in der Chemieindustrie müssen wir vor allem auf Recycling, daneben unter anderem auf Biomasse oder CO2 aus der Luft setzen. Ein Ölbohrprojekt rentiert sich erst nach vielen Jahren, wenn der Ausstieg aus den Fossilen schon in seiner Endphase ist. Das muss bei allen Entscheidungen beachtet werden. Das Bergrecht ist sehr veraltet und bezieht Klima- und Umweltaspekte viel zu wenig ein und ermöglicht den Landesämtern keine Abwägungsentscheidungen. Eine Bergrechtsreform ist aktuell in Vorbereitung und ich freue mich, als zuständiger Berichterstatter im Umweltausschuss daran mitwirken zu können.“