Am heutigen Freitag, 28.06.2024, geht das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz in die erste Lesung im Deutschen Bundestag und startet damit in das parlamentarische Verfahren. Dazu erklärt Armin Grau, Grüner Obmann im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages aus Altrip/Rheinland-Pfalz:
„Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) setzen wir in der Ampel-Regierung unsere Arbeit an einer zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsversorgung fort. Wir kümmern uns nicht nur um die Krankenhäuser, sondern stoßen gleichzeitig wichtige Reformen in der ambulanten Versorgung für Patientinnen und Patienten an.
Die Hausärzt*innen sind das Rückgrat der ärztlichen Versorgung. Sie lösen den größten Teil der medizinischen Probleme. Und dort, wo Fachärztinnen gebraucht werden, koordinieren die Hausärzt*innen als erste Anlaufstelle die Weiterversorgung.
Um die hausärztlichen Praxen zu stärken, werden wir jetzt erstens den Budgetdeckel aufheben, wie wir dies bereits für die Kinderärztinnen gemacht haben. Damit bekommen sie alle Leistungen in voller Höhe honoriert. Zweitens führen wir eine jährliche Versorgungspauschale für chronisch Kranke ohne intensiven Betreuungsbedarf ein. Das löst das Quartalsprinzip ab und schafft Termine für Kranke, die sonst länger warten müssten. Drittens fördern wir mit einer Vorhaltepauschale eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen, die Nutzung digitaler Anwendungen und bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten. Mit den drei Maßnahmen stärken wir die hausärztlichen Praxen finanziell und bauen Bürokratie ab.
Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge, und dabei spielen die Kommunen eine zentrale Rolle. Kommunen können Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. In Rheinland-Pfalz hat die Gemeinde Katzenelnbogen diese Option als erste in Deutschland genutzt. Aber viel zu selten gründen Kommunen MVZ, da die finanziellen und organisatorischen Hürden oft zu hoch sind. Das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Wir Grüne setzen auf regionale Vernetzung und das Durchbrechen der ambulant-stationären Sektorengrenzen, von denen das deutsche Gesundheitssystem noch immer stark geprägt ist. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nun startenden parlamentarischen Beratungen noch wichtige Ergänzungen im Gesetz erreichen können. Ein bereits gutes Gesetz, das die wohnortnahe medizinische Versorgung stärkt, wird dann ein noch besseres Gesetz werden. “