Am Freitag, 2. Dezember 2022 wird das „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete und Arzt Armin Grau:
„Heute ist ein wichtiger Tag für die Pflege und die Krankenhäuser. Wir Grüne haben viele Jahre für die Einführung von Standards in der Pflegepersonalbesetzung auf den Stationen gekämpft. Eine gute Versorgung der Patient*innen erfordert ausreichendes und qualifiziertes Pflegepersonal. Ver.di, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben seit langem die Einführung des Instruments PPR2.0 gefordert. Dieses Instrument führen wir jetzt in Stufen und als lernendes Instrument ein und sorgen damit für bessere Arbeitsbedingungen der Pflege und für eine Verbesserung der Patientenversorgung. Viele Hunderttausend Pflegekräfte haben in den letzten Jahren ihren Beruf verlassen, viele davon wollen wir mit dieser Reform zurückholen. Während meiner 35-jährigen Tätigkeit im Krankenhaus habe ich die Verschlechterung der Situation der Pflege intensiv miterlebt. Oft habe ich mich mit Pflegekräften über notwendige Besetzungsstandards unterhalten. Ich bin froh, dass wir als Ampelregierung jetzt diesen wichtigen Schritt gehen.
Das „Pflegepersonalentlastungsgesetz“ ist ein sehr umfassendes ‚Omnibus-Gesetz‘, das Regelungen zu vielen Bereichen enthält, unter anderem auch zu den Kinderkliniken, der Geburtshilfe und zu Tagesbehandlungen in den Krankenhäusern. Dazu ergänzt Grau:
„Pädiatrie und Geburtshilfe sind im aktuellen Fallpauschalensystem nicht ausreichend berücksichtigt und unterfinanziert. Mit jährlich 300 Millionen € für die stationäre Versorgung der Kinder und 120 Millionen € für die Geburtshilfe für 2023 und 2024 und mit einer Sicherung der Budgets der Kinderkliniken auf der Grundlage der Behandlungszahlen des Jahres 2019 sichern wir die Versorgung von Kindern und Schwangeren. Gerade jetzt wo viele Kinderkliniken mit der aktuellen Infektionswelle nach wie vor am Rande der Belastungsgrenze stehen, ist das ein wichtiges Signal. Ab 1. Januar 2023 können ins Krankenhaus eingewiesene Patient*innen nach mindestens 6-stündigen Untersuchungen und Behandlungen auf Station über Nacht nach Hause gehen, wenn medizinisch und pflegerisch nichts dagegenspricht und sich Arzt/Ärztin und Patient*in darauf einigen. Das ist ein großer Fortschritt für die Patient*innen und kann auch das Pflegepersonal abends und nachts entlasten. Viele Patient*innen haben mich gefragt, ob sie nicht zu Hause übernachten können und ich habe es sehr bedauert, dem in der Regel nicht zustimmen zu können.“
„ In Deutschland werden viele Behandlungen stationär erbracht, die in anderen Ländern längst ambulant erfolgen. Daher werden wir jetzt für eine Reihe häufiger und vorwiegend operativer Behandlungen gleiche Vergütungen beschließen, egal ob die Leistung stationär oder ambulant erbracht wird. Das Gesundheitsministerium wurde ermächtigt Näheres zu regeln. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage, um im Interesse der Patient*innen mehr Behandlungen ambulant zu ermöglichen. An den Verhandlungen zu den Regelungen zu den Krankenhäusern war ich selbst intensiv beteiligt und freue mich sehr, dass uns hier ein großer Schritt gelungen ist.“