Zur aktuellen Debatte über eine notwendige Regulierung der Zugänglichkeit von Lachgas in Automaten und Kiosken erklärt Prof. Dr. Armin Grau, Grüner Obmann im Gesundheitsausschuss und Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz und Berichterstatter für Chemikalienpolitik:
„Offensichtlich wird Lachgas als Partydroge vor allem unter jungen Menschen immer beliebter. Erschreckend sind die Berichte, dass die Substanz im wahrsten Sinne des Wortes kinderleicht erhältlich ist – zum Beispiel in sogenannten Spätis oder in Automaten direkt neben Süßigkeiten.:
Lachgas euphorisiert, besitzt aber bei chronischem Gebrauch ein Abhängigkeitspotential. Nicht zu unterschätzen sind häufige Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Schwindel. Sehr selten treten mitunter schwere neurologische Störungen wie Querschnittslähmungen auf. In meiner Laufbahn als Neurologe habe ich selbst Fälle von Lähmungen nach medizinischem Lachgasgebrauch erlebt. Lachgas wird in der Medizin als Narkosemittel etwa in der Zahnheilkunde oder in der Geburtshilfe eingesetzt.
Hinzu kommt, dass Lachgas nicht nur eine Gefahr für den Menschen sein kann, sondern auch unsere Umwelt schwer belastet. Lachgas (N2O) besitzt als Treibhausgas eine hohe erderwärmende Potenz und spielt eine maßgebliche Rolle bei der Zersetzung von Ozon. Der medizinische Gebrauch spielt dabei quantitativ im Vergleich zur Landwirtschaft aber eine stark untergeordnete Rolle. Dort entsteht Lachgas vor allem durch die Stickstoff-Düngung.
Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt schnell eine Regelung finden, die Kinder und Jugendliche vor einem Lachgasgebrauch in der Freizeit schützt. Dafür müssen jetzt sehr strenge Regeln für den freien Verkauf erlassen werden. Lachgas als psychoaktiven Stoff zu klassifizieren, könnte ein sinnvoller erster Schritt sein.“