Zum Bestreben von Gesundheitsminister Lauterbauch den Kinder- und Jugendschutz beim Lachgasmissbrauch zu verbessern, erklärt Prof. Armin Grau, Obmann im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags:
„Gesundheitsminister Lauterbach beabsichtigt, den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel durch eine Gesetzesänderung einzudämmen. Ich begrüße die geplanten Änderungen ausdrücklich. Es ist höchste Zeit, dass wir den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel besonders bei Jugendlichen ernst nehmen und entschiedene Maßnahmen ergreifen. Während Länder wie die Niederlande, Großbritannien und Frankreich bereits strengere Regelungen eingeführt haben, hinkte Deutschland bislang noch hinterher.
Die gesundheitlichen Risiken des Lachgasmissbrauchs sind beträchtlich. Lachgas verdrängt in der Lunge Sauerstoff, was in manchen Fällen zu schwerwiegenden Organ- und Gehirnschäden führen kann. Zudem sind sofortige Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Ohnmacht nicht zu unterschätzen. Langfristig kann der Konsum das Nervensystem schädigen. Die in Einzelfällen dramatischen Schäden von Lachgas habe ich als Neurologe bei mehreren Patientinnen und Patienten beobachten können.
Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt schnell eine Regelung finden, die Kinder und Jugendliche vor einem Lachgasgebrauch in der Freizeit schützt und gleichzeitig anerkannte Verwendungen weiter ermöglicht. Neben der gesetzlichen Regulierung braucht es auch mehr Aufklärung in den Zielgruppen und bei Eltern, um über die Gefahren des Lachgasmissbrauchs zu informieren.“