Pressemitteilung: Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) erklärt Prof. Dr. Armin Grau, Grüner Obmann im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für integrierte Versorgung im Gesundheitswesen:

„Der heutige Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist ein erster Schritt für die Modernisierungsreform der ambulanten Gesundheitsversorgung. Die Menschen müssen sich auch künftig darauf verlassen können, überall gut versorgt zu werden.

Die Hausarztpraxen werden dank der Entbudgetierung künftig ihre Leistungen in vollem Umfang vergütet bekommen. Bei der Versorgung chronisch Erkrankter leiten wir eine Abkehr vom Quartalsbezug ein. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne intensiven Versorgungsbedarf werden zukünftig nicht mehr regelmäßig einbestellt werden müssen, sondern können dann ihre Hausarztpraxis aufsuchen, wenn Bedarf besteht. In der neuen Regelung wird gleichzeitig sichergestellt, dass chronische Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf davon unberührt bleiben. Eine Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen soll gestuft Haus- und Pflegeheimbesuche, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und andere Leistungen belohnen. Zusätzlich müssen noch mehr Anreize für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung geschaffen werden.  Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden von der Bürokratieentlastung profitieren können, u.a. durch die Einführung von Bagatellgrenzen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Ziel des GVSG war immer auch die Stärkung von Kommunen in ihren Möglichkeiten, in der Gesundheitsversorgung aktiv zu werden. Ihnen werden wir durch das Gesetz die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren erleichtern. Darüber hinaus werden wir die psychotherapeutische Versorgung verbessern. Der Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie wird künftig gesondert in der Bedarfsplanung betrachtet werden. Für besonders vulnerable Patientengruppen schaffen wir zusätzliche psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungsaufträge.

Klar ist auch: im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir wichtige Reformaspekte erneut auf die Tagesordnung bringen müssen, die in ersten Entwürfen enthalten waren. Es ist wichtig, dass wir substanzielle strukturelle Änderungen in das Versorgungssystem bringen und es flächendeckend bedarfsgerechter ausgestalten.“

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