Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass nach Deutschland entsandte ausländische Pflege- und Betreuungskräfte, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, auch in der Bereitschaftszeit.
Dazu erklärt Tenko Saphira Bauer, Sprecherin der GRÜNEN Ludwigshafen: „Es ist nur konsequent, dass auch ausländische Pflegekräfte in der häuslichen Versorgung den deutschen Mindestlohn erhalten und dass die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Vom Mindestlohn kann es hier keine Ausnahme geben. Das Urteil darf sich aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen auswirken und nicht zu mehr Schwarzarbeit führen. Hier müssen auch Perspektiven für die vielen Beschäftigen aus anderen, vor allem osteuropäischen Ländern geschaffen werden, deren Einkommen von der bisherigen Pflegearbeit abhängt.“
Prof. Dr. Armin Grau, Bundestagskandidat der GRÜNEN erklärt: “Jetzt rächt sich, dass Minister Spahn jahrelang weggesehen und das Problem der häuslichen Pflege ignoriert hat und das obwohl sein Parteikollege und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Westerfellhaus schon länger auf den rechtlichen Graubereich hingewiesen und auf Lösungen gedrängt hat. Wir dürfen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht im Regen stehen lassen; niemand soll in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen, der das nicht will. Zu den Lösungen gehören ein rascher Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor Ort und bessere Leistungen der Pflegeversicherung. Wichtig ist es auch, endlich zu wissen, wie viele Menschen häusliche 24-Stunden-Pflege erhalten. Schätzungen schwanken zwischen 100.000 und 700.000 Pflegebedürftige. Fakten und bundeseinheitliche Standards zu Qualifikation und sozialen Absicherung sowie zu Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitskräfte werden dringend benötigt“, so Grau.