Einigung bei Krankenhausreform beendet jahrelangen Reformstau, stärkt Kliniken und verbessert Versorgungsqualität

Zum Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erklären Prof. Dr. Armin Grau, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Gemeinsam mit SPD und FDP haben wir uns auf wichtige weitere Details der Reform geeinigt. Mit der Krankenhausreform beenden wir einen jahrelangen Reformstau und setzen eine der bedeutendsten gesundheitspolitischen Reformen der letzten 20 Jahre um. Unser Krankenhauswesen leidet unter ökonomischen Fehlanreizen und Fachkräftemangel – es ist selbst zum Patienten geworden. Die Reform ist die nötige Medizin, um die Kliniken zu stärken und die Versorgungsqualität zu verbessern.

Wir sind in den Verhandlungen auf die Bundesländer zugegangen und haben viele ihrer Vorschläge aufgegriffen. Das betrifft beispielsweise die Zukunftssicherung von Fachkliniken oder die bessere Finanzierung bedarfsnotwendiger ländlicher Krankenhäuser. Mit der Reform greift der Bund keineswegs in die Kompetenz der Bundesländer ein, im Gegenteil: Die Reform gibt den Ländern deutlich bessere Möglichkeiten bei der Krankenhausplanung, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen.

In den Verhandlungen konnten wir viele wichtige Erfolge und Verbesserungen im Gesetz erreichen. Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen erhalten umfassendere Möglichkeiten, die ambulante Behandlung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen besser zu unterstützen. Wir haben die Geburtshilfe und Kinderkliniken gestärkt. Kinder können nach einer Behandlung so früh wie medizinisch sinnvoll entlassen werden, ohne dass den Kliniken Abschläge drohen. Mit einer Förderung hebammengeführter Kreißsäle stärken wir die natürliche Geburt in unserem Land mit seiner sehr hohen Rate an Kaiserschnitten. Wir bringen Besetzungsstandards bei Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsberufen auf den Weg und sorgen so für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten.

Die Finanzierung der Reform wird gerechter: wenn sich die private Krankenversicherung nicht freiwillig im notwendigen Maße an den Kosten beteiligt, wird eine gesetzliche Beteiligungsregelung privat Versicherter auf den Weg gebracht. Die Mittel aus dem Vorhaltebudget können den Kliniken schneller und unterjährig zufließen, das sichert die Liquidität vieler finanziell angeschlagener Krankenhäuser. Wir verschlanken die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst und bauen Bürokratie ab.

Für die Sicherung der stationären Versorgung der Bevölkerung ist es nun entscheidend, dass die Krankenhausreform fristgerecht zum 1. Januar in Kraft tritt.

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