Wir können uns glücklich schätzen, dass wir jetzt schon so nahe dran sind an einer Zulassung der ersten Impfstoffe gegen COVID19. Es ist auch richtig, dass die Europäische Zulassungsbehörde, die EMA, gründlich prüft und es in der EU eine reguläre und keine Notfallzulassung gibt wie in Großbritannien.
Zu Beginn wird noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung stehen und es muss festgelegt werden, welche Gruppen zunächst geimpft werden sollen. Die Ständige Impfkommission STIKO hat eine Empfehlung gegeben, zunächst Bewohner*innen von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter von ≥ 80 Jahren, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und einige andere Gruppen zu impfen. Diese Priorisierung hat Debatten ausgelöst. Ich kann diese Empfehlung der STIKO aber durchaus nachvollziehen.
Problematisch ist aber was jetzt weiter geplant ist: Die Bundesregierung will eine Rechtsverordnung zu einer Priorisierung erlassen. Dafür fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Die Entscheidung, wer zuerst einen Impfstoff bekommen kann, ist grundrechtsrelevant. Zurecht fordert unsere pflegepolitische Sprecherin im Bundestag, Kordula Schulz-Asche, dass sich der Bundestag als Gesetzgeber mit dieser wesentlichen Fragen befassen muss (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119336/Debatte-ueber-Impfpriorisierung-geht-weiter).
.Eine solche gesetzliche Grundlage fordern auch STIKO, Ethik-Rat und Leopoldina. Es ist wichtig, dass impfende Ärzt*innen vor Ort Rechtssicherheit haben. Die Bundesregierung muss rasch einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen.