Im Mai erhalten erwachsene Empfänger*innen von Hartz IV einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 €. Für alle Kinder gibt es einen Aufschlag auf das Kindergeld von einmal 150 €; dieser soll nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Empfänger*innen von Grundsicherung und ihre Kinder haben in der Corona-Pandemie aber laufend höhere Kosten, die mit dem Regelsatz nicht abgedeckt sind – für Masken, Corona-Tests, für das Homeschooling und vieles mehr. Daher ist ein regelmäßiger monatlicher Corona-Zuschlag auf die Grundsicherung nur allzu berechtigt. Wir GRÜNE und zahlreiche Verbände und Gewerkschaften fordern zusätzlich zu den Regelsätzen 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder. Ärmere haben höhere Erkrankungsrisiken in der Pandemie und sie werden infolge der unzureichenden Sozialpolitik der GroKo finanziell immer weiter abgehängt. Das wollen wir beenden.