Armin Grau MdB (Grüne): KHAG von Ministerin Warken ist das Gegenteil von dem, was unser Krankenhauswesen braucht

Zum nun vorliegenden Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erklärt der zuständige grüne Gesundheits- und Sozialpolitiker und Arzt Armin Grau MdB:

„Der Entwurf ist das Gegenteil von dem, was unser Krankenhauswesen braucht. Statt die dringend notwendige Strukturreform konsequent umzusetzen, weicht Ministerin Warken zentrale Elemente der Krankenhausreform auf. Damit wird das eigentliche Ziel – eine qualitätsgesicherte, zukunftsfeste und patientenorientierte Krankenhausversorgung – systematisch untergraben.

Besonders kritisch sehe ich die Verwässerung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen. Kliniken können so Leistungen erbringen, für die sie nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Bundeseinheitliche Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Reform, um eine qualitativ hochwertige Versorgung auch im ländlichen Raum zu sichern. Wenn künftig jedes Bundesland selbst über Ausnahmen ohne klare Kriterien entscheidet, droht eine Rückkehr zu einem ineffizienten System. Die Spezialisierung von Kliniken und die Konzentration auf Qualität werden so ausgebremst – zulasten der Patientinnen und Patienten.

Zudem sorgt die Verschiebung der budgetwirksamen Einführung der Vorhaltevergütung auf das Jahr 2030 für erhebliche Probleme. Die Kliniken werden damit weiterhin in finanzieller Planungsunsicherheit gelassen. Daran ändern auch die mit der Gießkanne verteilten vier Milliarden Euro „Sofort-Transformationsmittel“ nichts. Kurzfristiges Stopfen von Betriebskostenlücken ersetzt keine Vorhaltevergütung. Die Vorhaltefinanzierung ist wichtig, um Kliniken von der Fallzahlabhängigkeit zu entkoppeln und endlich die Vorhaltung von Leistungen angemessen zu honorieren.

Statt Planungssicherheit zu schaffen, bringt der Entwurf Unsicherheit für die Krankenhäuser sowie die Patientinnen und Patienten. Die Reform braucht ein klares Fundament: Leistungsgruppen, verbindliche Qualitätskriterien und eine Vorhaltevergütung. Nur so gelingt der überfällige Schritt weg von Fallzahllogik und hin zu einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung.“

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