Zur Einigung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Bundesregierung zur Sozialversicherungspflicht der Honorarärztinnen und -ärzte im ambulanten Bereitschaftsdienst (sogenannte Poolärztinnen – und -ärzte) äußert sich der Grüne Bundestagabgeordnete und Arzt Armin Grau aus Altrip, Rheinland-Pfalz wie folgt:
„Die jetzt erzielte Einigung zu den Honorarärzten im ambulanten Bereitschaftsdienst ist eine gute Nachricht für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in unserem Land. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) 2023 waren die Verträge mit vielen Honorarärzten (sogenannte Poolärzte) beendet worden und zahlreiche kassenärztliche Bereitschaftsdienstpraxen in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern waren geschlossen oder ihre Öffnungszeiten eingeschränkt worden. Das BSG hatte geurteilt, dass die Arbeit der Poolärzte nicht automatisch als selbständige Tätigkeit zu werten sei, sondern dass die konkreten Umstände des Einzelfalls zu betrachten seien . Die Lösung sieht jetzt vor, dass sich Kassenärzte weiterhin durch Poolärzte im Bereitschaftsdienst vertreten lassen können. Die Poolärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen selbst ab und entrichten für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Personal der KV-Praxen ein Nutzungsentgeld. Unter diesen Umständen gilt ihre Arbeit als selbständige Tätigkeit und bleibt sozialversicherungsfrei. Eine gesetzliche Umsetzung ist für den Herbst geplant. Dann besteht eine gute Grundlage, um den eingeschränkten Betrieb der Bereitschaftsdienstpraxen wieder auszudehnen. Das hilft den Patienten im Land bei der Versorgung außerhalb der Praxisöffnungen und entlastet die Notambulanzen der Krankenhäuser.“