In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am gestrigen Mittwoch der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ diskutiert. Ziel des Antrags ist es, die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterzuentwickeln, um eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung zu stärken. Dazu äußert sich der als Berichterstatter zuständige Antragsteller der Grünen Armin Grau wie folgt:
„Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind seit 2004 ein zunehmend wichtiger Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung. MVZ ermöglichen es Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, ohne eigenen Kassensitz tätig zu werden, und bieten gerade jungen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Kommunen wollen insbesondere im ländlichen Raum zunehmend Verantwortung für die medizinische Daseinsvorsorge übernehmen, stoßen dabei aber häufig auf rechtliche und finanzielle Hürden. Wir Grüne wollen es Kommunen erleichtern, MVZ zu übernehmen oder zu gründen.
Investoren können über den Erwerb eines Krankenhauses MVZ aller Fachrichtungen in ganz Deutschland betreiben. Häufig ist der Letzteigentümer eines MVZ nicht bekannt. Wir Grüne wollen im Interesse der Patient*innen Transparenz schaffen. Neben den Angeboten einzelner Anbieter wie investorenbetriebener MVZ (iMVZ) muss in allen Regionen und Fachgebieten Angebotsvielfalt bestehen, damit Patient*innen eine Auswahl haben. Daher fordern wir Grüne neue Regeln für die Gründung von MVZ. Außerdem stärken wir die Rolle der ärztlichen Leiter*innen in den MVZ und damit die ärztliche Unabhängigkeit im Interesse der Patient*innen.“
In der Anhörung erhielten die Forderungen vielfach Zustimmung. Besonders hervorgehoben wurde der interdisziplinäre Charakter von MVZ, der es ermögliche, mehrere Fachgebiete unter einem Dach zusammenzuführen. Die Bundesärztekammer unterstrich in der Anhörung vor allem die Bedeutung größerer Transparenz über die Inhaberschaft von MVZ. Fehlende Übersicht über Eigentümerstrukturen stelle ein erhebliches Problem dar. Selbst wenn die Träger einer Einrichtung bekannt seien, müssten die dahinterliegenden Eigentumsverhältnisse bislang mühsam und nur über schwer zugängliche Quellen ermittelt werden. Zudem wurde die ärztliche Weisungsfreiheit als zentraler Grundpfeiler einer patientenorientierten Versorgung und die Notwendigkeit einer regionalen Angebotsvielfalt hervorgehoben.
