Kabinettsbeschluss Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz äußert sich der zuständige Grüne Berichterstatter und Arzt Armin Grau wie folgt: 

„Schon die Verzögerung im Kabinett hat gezeigt, wie umstritten dieses Gesetz ist. Leider ist auch der nun vorliegende Kabinettsentwurf kaum besser als der bereits enttäuschende Referentenentwurf. Im Vergleich zum Gesetz der Ampel bleibt er ein Rückschritt für unser Krankenhauswesen. Statt die dringend notwendige Reform entschlossen umzusetzen, verwässert Ministerin Warken zentrale Elemente der Krankenhausreform aus dem letzten Herbst. Damit wird die Chance vertan, die Krankenhausversorgung zukunftsfest und patientenorientiert zu gestalten.

Positiv ist einzig, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Verlängerung der möglichen Ausnahmen von den Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen auch auf Druck von uns Grünen nun wieder gekippt wurde und die Regelungen der ursprünglichen Krankenhausreform entsprechen. Das war überfällig. 

Doch insgesamt bleibt der Entwurf auf dem falschen Kurs. Gravierend ist der Wegfall ganzer Leistungsgruppen – etwa in der Infektiologie und der speziellen Kinder- und Jugendmedizin und der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie. Wer hier auf verbindliche Standards verzichtet, gefährdet den Zugang zu hochwertiger Versorgung.

Völlig unverständlich ist zudem die Abschaffung der bundeseinheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben. Diese waren ein zentrales Steuerungsinstrument, um sicherzustellen, dass alle Menschen – ob in Stadt oder Land – schnell und zuverlässig medizinische Hilfe erhalten. Ohne klare Regeln droht ein Flickenteppich bei den Versorgungsstrukturen. Dies betrifft auch die Regelungen zu Fachkliniken. Die Länder können dem Gesetzentwurf zufolge Kliniken flexibler in Fachkliniken umwandeln, für die weniger strenge Vorgaben gelten. 

Hinzu kommt: Die Verschiebung der budgetwirksamen Einführung der Vorhaltevergütung auf 2030 verschärft die Unsicherheit. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit – keine leeren Versprechen. Die kurzfristige Verteilung von vier Milliarden Euro Sofortmitteln ersetzt keine echte Reform. Nur eine solide Vorhaltefinanzierung vermindert den Fehlanreiz immer mehr Patientinnen und Patienten stationär zu behandeln.

Wir brauchen ein klares Fundament: Leistungsgruppen mit verbindlichen Qualitätskriterien, bundeseinheitliche Erreichbarkeitsvorgaben und eine verlässliche Vorhaltefinanzierung. Wir Grüne werden uns im parlamentarischen Verfahren mit eigenen Änderungsanträgen dafür einsetzen, dass diese Verschlechterungen korrigiert werden. Unser Ziel bleibt eine Reform, die Qualität stärkt, Versorgung sichert und Krankenhäuser zukunftsfest macht.“

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