PM Armin Grau, MdB zur Veröffentlichung der 10-Punkte-Agenda des CDU-Wirtschaftsrates

Zur Veröffentlichung der 10-Punkte-Agenda des CDU-Wirtschaftsrates erklärt Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die CDU wäre gut beraten, die Reformvorschläge ihres CDU-Wirtschaftsrates als inkompetenten Debattenbeitrag zu den Akten zu legen. Die größte Gefahr für die Legitimation des Sozialstaates ist es, wenn grundlegende Leistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Doch genau das fordert der CDU-Wirtschaftsrat.

Welchen Vorteil sollen Arbeitnehmende haben, wenn sie – weil zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen nicht länger Teil der GKV sind – private Versicherungen für Zahngesundheit abschließen oder sich schlimmstenfalls verschulden müssen? „Gut privat absichern“ – wie der CDU-Wirtschaftsrat vorschlägt – kann sich nur, wer über entsprechende Geldmittel verfügt. Doch ein großer Teil, auch der arbeitenden Bevölkerung hat keine Rücklagen.

Dasselbe gilt für die Forderung nach einer Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf ein Jahr.  Länger als 12 Monate ALG I erhält nur, wer bereits 50 Jahre und älter ist. Menschen also, die bereits lange in die Versicherung eingezahlt haben und die es häufig schwerer haben, wieder eine Anstellung zu finden. Die aktuelle Bezugszeit halte ich daher für vollständig angemessen. Im Übrigen muss bereits heute jede*r Erwerbslose Eigenanstrengungen zur Arbeitsaufnahme nachweisen.

Forderungen nach mehr Eigenverantwortung, die vor allem mehr private Kostenübernahme bedeuten, führen zu einer Erosion des sozialen Zusammenhaltes. Denn die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter gut abgesichert sind, um sich selbst als Mitglied einer Solidargemeinschaft zu verstehen.

Im Kontext des Papiers muss die polemische Frage erlaubt sein, ob die 18 Mrd. für Zahngesundheit eingespart werden sollen, weil die völlig überflüssige Rückkehr zur Kernkraft nur mit entsprechenden Subventionen möglich wäre.

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