Armin Grau (Grüne) zum Haushaltbegleitgesetz: Schwarz-Rot setzt neue Fehlanreize

Heute am 18.09 2025 wurde im Rahmen der Haushaltswoche im Bundestag das Haushaltsbegleitgesetz diskutiert, ein Tag zuvor war u.a. der Gesundheitsetat Gegenstand der Debatte im Plenum. Dazu erklärt der grüne Gesundheits- und Sozialpolitiker und Arzt Armin Grau MdB:

„Das Haushaltbegleitgesetz sieht vor, dass vier Milliarden Euro sogenannte ‚Sofort-Transformationsmittel‘ aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes für das Stopfen alter Betriebskostenlücken von Krankenhäusern ausgegeben werden. Statt gezielt bedarfsnotwendigen Kliniken unter die Arme zu greifen und in ein zukunftsfestes Krankenhauswesen zu investieren, setzt die schwarz-rote Koalition neue Fehlanreize. Da die Mittel per Rechnungszuschlag ausgezahlt werden, profitieren davon vor allem große Krankenhäuser, die kurzfristig ihre Fallzahlen steigern können. Kleine Kliniken in ländlichen Regionen könnten in die Röhre gucken.

Auch bei der beabsichtigten Anpassung der Krankenhausreform gibt Ministerin Warken eine unglückliche Figur ab. Die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf zuletzt im Kabinett blockiert wurde, ist ein Indiz dafür, dass die Koalitionspartner sich in der Sache noch nicht einig sind. Was kein Wunder ist angesichts der vielfältigen Verwässerungen bei wichtigen Regelungen.

Mit der geplanten Verlängerung der Ausnahmezeiten bei den Leistungsgruppen untergräbt sie das Prinzip einer qualitätsvollen Versorgung und entkernt damit die Krankenhausreform. Kliniken sollen künftig länger Leistungen anbieten können, ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Das geht zulasten der Qualität der Patientenversorgung. Der Wegfall ganzer Leistungsgruppen, etwa in der Infektiologie, der speziellen Kinder- und Jugendmedizin und der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie ist ebenfalls gravierend. Sowohl die Kliniken als auch die Patientinnen und Patienten brauchen Sicherheit. Dies ist nur durch klare Leistungsgruppen, verbindliche Qualitätsstandards und eine zuverlässige Finanzierung der Vorhalteleistungen möglich. Die derzeit geplanten Änderungen führen uns leider genau in die falsche Richtung.“

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