Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode haben Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP noch entscheidende Verbesserungen für die gesundheitliche Versorgung erreicht durch den gestrigen Beschluss des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Deutschen Bundestag. Besonders in Zeiten des zunehmenden Hausärztemangels und wachsender Herausforderungen für die medizinische Grundversorgung sorgen wir dafür, dass Hausarztpraxen entlastet werden, mehr Kapazitäten für Patienten entstehen und der Beruf des Hausarztes wieder attraktiver wird. Dazu erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Armin Grau:
„Mit dem Beschluss des GVSG verbessern wir nicht nur die Situation der Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch die Versorgung für alle Patientinnen und Patienten.
Die hausärztliche Versorgung ist das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Hausärztinnen und Hausärzte bekommen zukünftig alle Leistungen inklusive Hausbesuche in voller Höhe honoriert – ohne Budgetdeckel. Hausärztliche Praxen erhalten eine gestufte Vorhaltepauschale, wenn sie z.B. Pflegeheimbesuche anbieten und bedarfsgerechte Öffnungszeiten haben. Mit jährlichen Versorgungspauschalen für chronisch Kranke ohne intensiven Betreuungsaufwand reduzieren wir quartalsweise Praxiskontakte, die medizinisch nicht erforderlich sind. Das entlastet Ärzt*innen und das nicht-ärztliche Praxispersonal und schafft mehr Terminmöglichkeiten für neue Patient*innen, die auf der Suche nach einer Hausarztpraxis sind oder für Patient*innen, die die Termine dringend brauchen.
Viele Regionen haben bereits jetzt zu wenige Hausärztinnen und Hausärzte. Mittlerweile sind über ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt. Der demografische Wandel und die fehlende Nachfolgerschaft in vielen Praxen erhöht den Druck auf unser Versorgungssystem. Patientinnen und Patienten sehen sich oft mit überfüllten Praxen und langen Wartezeiten konfrontiert. Über 4000 hausärztliche Sitze sind aktuell nicht besetzt, insbesondere im ländlichen Raum.
Ein weiterer Erfolg der Einigung ist die Verbesserung der Versorgung von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden: Ab sofort werden Notfall-Verhütungsmittel ohne Altersbegrenzung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Nicht zuletzt beschleunigen wir die Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder oder Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, die in speziellen Zentren betreut werden.
Leider konnten wichtige Themen wie eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung oder die Erleichterung für Kommunen Medizinische Versorgungszentren zu gründen nicht mehr geeint werden. In der kommenden Wahlperiode müssen die Weichen für eine noch effizientere und koordinierte Versorgung gestellt werden, damit das Gesundheitssystem auch den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.“