Armin Grau zur Widerspruchsregelung bei der Organspende

Angesichts der dringend benötigten Verbesserungen bei der Organspende in Deutschland spricht sich der Bundestagsabgeordnete der Grünen Armin Grau entschieden für die Einführung einer Widerspruchsregelung aus, zu welcher in der vergangenen Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert wurde:

„Rund 8.400 Menschen warten derzeit auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Täglich sterben etwa drei Menschen in Deutschland auf der Warteliste. Deutschland hat mit die niedrigsten Spenderzahlen in den Industrienationen. Rund 40% der Deutschen haben ihren Willen weder schriftlich noch mündlich erklärt. Bei der jetzigen Zustimmungsregelung sollen in dieser Situation die nahen Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Sie sind in dieser Extremsituation verständlicherweise häufig überfordert und entscheiden sich aus Unsicherheit oftmals gegen eine Organspende.

In meiner langen Laufbahn als Neurologe habe ich vielfach den Hirntod festgestellt und Angehörigengespräche geführt. Angehörige werden auch bei der Widerspruchslösung intensiv einbezogen, jedoch nicht mehr vor die belastende Aufgabe gestellt, den mutmaßlichen Willen der Verstorbenen rekonstruieren zu müssen. Bei der Widerspruchslösung werden Angehörige entlastet und die Spenderzahlen können nachhaltig erhöht werden.

Mit der Widerspruchsregelung bleibt das Selbstbestimmungsrecht der potenziellen Spenderinnen und Spender gewahrt: Jeder Mensch hat weiterhin die Möglichkeit, zu Lebzeiten der Organspende schriftlich oder mündlich zu widersprechen.

Die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein notwendiger Schritt, um Leben zu retten und die Chancen auf eine Organspende in Deutschland zu verbessern.“

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