Am Freitag haben sich die Koalitionsparteien auf eine gesetzliche Regelung zur Bezahlkarte geeinigt. Dazu erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete Armin Grau aus Altrip:
„Mit der Regelung zur Bezahlkarte haben wir jetzt das Existenzminimum und Teilhabe von Asylbewerber*innen abgesichert. Es hat sich gelohnt, lange verhandelt zu haben. Zugang zu ausreichend Bargeld muss gewährleistet sein, ebenso Vertragsabschlüsse, etwa für Strom und Gas, die ein Konto nötig machen. Die AfD hatte angekündigt, „Brot, Bett und Seife“ seien ihr Ziel für Asylbewerberinnen. Politische Willkür wurde jetzt unterbunden. Der Einkauf auf dem Flohmarkt, das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, der Stromvertrag und der Internetanschluss sind so jetzt gewährleistet.
Bedauerlich finde ich es aber, dass die Bezahlkarte auch für Geflüchtete möglich sein wird, die über 36 Monate in unserem Land sind und nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Aus der CDU gab es bereits die Forderung, die Bezahlkarte auch im Bürgergeldbezug einzuführen. Das wäre fatal und muss unterbunden werden.
Als Arzt und Gesundheitspolitiker halte ich es ohnehin für falsch, dass der Asylbewerberleistungsbezug 2023 von 18 auf 36 Monate ausgedehnt wurde. Damit geht eine längere Einschränkung der Gesundheitsversorgung einher. Die Betroffenen gehen dann mehr in die Notaufnahmen statt zum Hausarzt, chronisch Kranke werden schlechter versorgt. Das ist nicht nur unter humanitären Aspekten problematisch, Studien zeigen auch, dass das teurer ist.“