Am 06. Dezember 2022 hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihr Reformkonzept zur Krankenhausfinanzierung vorgelegt. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete und Arzt Prof. Dr. Armin Grau, Berichterstatter für Krankenhauspolitik (Bündnis 90/Die Grünen):
„Ich begrüße die umfassenden und richtungsweisenden Reformvorschläge der Kommission ausdrücklich und möchte den Kommissionsmitgliedern sehr für ihre Arbeit danken. Die aktuelle Finanzierung über Fallpauschalen hat zu starken Fehlanreizen geführt – hin zu immer mehr Krankenhausbehandlungen, hin zu einzelnen besonders lukrativen Leistungen und auch zu fraglichen Indikationsstellungen. Dadurch haben sich die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern drastisch verschlechtert und das System hat die Patienteninteressen auch nicht in den Mittelpunkt gestellt. Qualität wurde bislang ebenfalls nicht belohnt.
Die Kommissionsvorschläge packen diese Probleme jetzt wirkungsvoll an. Jedes Krankenhaus soll einer Versorgungsstufe zugeordnet werden und damit klare Aufgaben erhalten. Krankenhausleistungen sollen in 128 Bereiche aufgeteilt werden, für die klare Qualitätskriterien definiert werden.
Aus den bisherigen Fallpauschalen sollen in der Regel 40%, in der Intensiv-, Notfallmedizin, Geburtshilfe, Neugeborenenmedizin oder Schlaganfallbehandlung 60% der Vergütungen ausgegliedert und als Vorhaltepauschalen bezahlt werden unabhängig von der Zahl zukünftiger Behandlungen. In der Schlaganfallversorgung, in der mein klinischer Schwerpunkt lag, müssen immer gut ausgebildete Ärzt*innen, Therapeut*innen und Pflegekräfte bereit stehen, um Patient*innen gut versorgen zu können. Die Vorhaltekosten sind entsprechend hoch.
Die Reform soll in Stufen umgesetzt werden und die Vorhaltepauschalen in Zukunft auch an Qualitätskriterien gebunden werden. Mit diesem Ansatz werden auch Anreize geschaffen zur Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und zu ihrer Spezialisierung. Diese Vorschläge gehen in die richtige Richtung, sie wirken den bisherigen Fehlanreizen entgegen und schaffen Versorgungssicherheit für die Menschen.
Bei der Umsetzung der Reform wird es jetzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die die Krankenhausplanung vornehmen, und dem Bund ankommen. Hervorheben möchte ich besonders auch die Vorschläge zur Grundversorgungsstufe, in der eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzt*innen vorgesehen und pflegerische Versorgung mitgedacht ist. Ganz im Sinne unserer Koalitionsvorhaben werden hier auch weitergebildete Pflegekräfte wichtige Leitungsaufgaben übernehmen können. Damit geht der Vorschlag auch das Problem der starken Trennung zwischen ambulanter und stationärer Medizin in Deutschland an und wertet den Pflegeberuf auf.
Um eine solche Reform mitgestalten zu können, bin ich nach 35 Jahre ärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus, 19 davon in chefärztlicher Position, in die Bundespolitik gegangen. Ich freue mich jetzt auf die Detailarbeit an dieser Reform, mit der der Charakter von Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge deutlich gestärkt wird.“