Jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland durch ihren (Ex-)Partner und jede Stunde erfahren hierzulande im Durchschnitt 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Jede von häuslicher Gewalt betroffene Frau muss in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Wir dürfen strukturelle Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen nicht akzeptieren!
Deshalb setzen wir GRÜNE uns für die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Konvention definiert diese Gewalt als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Sie verfolgt das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.
Wir haben bereits eine unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet und eine staatliche Koordinierungsstelle im BMFSFI ist im Haushalt für 2023 neu eingeführt worden, damit Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und nicht staatliche Akteure besser einbezogen werden können.
Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern. Gemäß den Empfehlungen der Konvention braucht es 2,5 Schutzplätze für Frauen und deren Kinder pro 10.000 Einwohner*innen. Dieses Ziel verfehlen wir eindeutig! Deshalb müssen deutlich mehr Schutzplätze geschaffen werden, auch im ländlichen Raum.