Der Grüne Krankenhauspolitiker und Arzt Armin Grau (Wahlkreis Ludwigshafen-Frankenthal) begrüßt die Reform der Notfallversorgung, die der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, und fordert die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf, diese zügig umzusetzen:
„Wir Grünen haben diese Reform maßgeblich mit vorbereitet: Sie wurde in der Ampel-Koalition unter grüner Regierungsbeteiligung erarbeitet. Nach dem Ende der Koalition haben wir sie mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die politische Tagesordnung gebracht. Dass die Reform nun beschlossen ist, ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Notfallversorgung.
Das Gesetz eröffnet die Chance, Patientinnen und Patienten gezielter und bedarfsgerechter zu versorgen und zugleich das medizinische Personal zu entlasten. Denn nicht jeder Notfall erfordert einen Rettungswageneinsatz oder die Behandlung in einer Notaufnahme. In geeigneten Fällen kann die Versorgung bereits am Aufenthaltsort der Betroffenen, etwa zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch erfolgen. Auch Menschen, die den Notruf wählen, sollen künftig besser an die passende Versorgungsstelle vermittelt werden. Das kann unnötige Wege vermeiden und dazu beitragen, Menschen besser zu versorgen und Gesundheitsausgaben zu reduzieren.
Jetzt muss die Reform vor Ort wirksam werden. Die Organisation des Rettungsdienstes und wesentliche Teile der Notfallversorgung liegen in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz muss deshalb zeitnah einen konkreten Umsetzungsplan vorlegen, die erforderlichen Regelungen im Landesrettungsdienstgesetz auf den Weg bringen und Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und Rettungsdienste eng einbinden. Ein beschlossenes Gesetz allein verändert noch keine Abläufe. Entscheidend ist, dass die neuen Strukturen im Alltag funktionieren.
Kritisch sehe ich weiterhin das Zusammenspiel der Notfallreform mit den Sparvorhaben im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wenn die ambulante Versorgung finanziell gedeckelt wird und dadurch weniger Arzttermine zur Verfügung stehen, droht zusätzlicher Druck auf die Notaufnahmen. Gleichzeitig ist die ambulante Notfallversorgung bislang häufig nicht auskömmlich finanziert. Das kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten unnötig in Krankenhäusern behandelt oder aufgenommen werden – mit vermeidbarem Aufwand und möglichen medizinischen Risiken für sie sowie zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen. Die Bundesregierung muss deshalb sicherstellen, dass die Reform der Notfallversorgung nicht durch Fehlanreize und Engpässe in der ambulanten Versorgung ausgebremst wird.“
