Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag (10.12.2021)

Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Armin Grau, grüner Bundestagsabgeordneter aus Rheinland-Pfalz für den Wahlkreis Ludwigshafen-Frankenthal:

„Die Lage ist weiterhin sehr ernst. Nach wie vor nimmt in vielen Regionen die Zahl der Patient*innen mit Covid-19 auf den Intensivstationen weiter zu. Unser Gesundheitswesen steht vor einer Zeit dramatischer Belastung. Die Sieben-Tage-Inzidenzen in Ludwigshafen, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis sind jeweils mit Werten deutlich über 300 immer noch viel zu hoch. Auch die Situation auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz ist besorgniserregend. Zudem erhöhen die ersten Fälle der Omikron-Variante in Deutschland zusätzlich den Handlungsdruck. Vieles deutet darauf hin, dass die Variante ansteckender ist als Delta. In den kommenden Wochen kommt es deshalb darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.

Zusammen mit SPD und FDP haben wir weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen wie etwa 3G am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr sowie die Homeoffice-Pflicht  präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für sie die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in den Ländern bis zum 25. November 2021 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Bereits geltende Maßnahmen können damit fortbestehen. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.

Unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie sind und bleiben die Impfungen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen, ob Erstimpfung oder Auffrischung, ist ein gutes Zeichen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die das wollen, schnell eine Impfung erhalten. Vor allem die besonders gefährdeten Menschen sollten sich zügig impfen lassen können. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen.

Mit großer Sorge beobachten wir erneute tragische Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen mit Todesopfern – jene vulnerable Personengruppe wollen wir besonders schützen. Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zunächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll.“

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