Zur nun veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zu individuellen Gesundheitsleistungen (Drucksache 2107087) äußert sich Armin Grau wie folgt:
„Die Antwort der Bundesregierung ist ernüchternd. Während die Koalition in der gesundheitspolitischen Debatte, wie etwa in der Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, regelmäßig auf medizinisch nicht notwendige Leistungen verweist, zeigt sie ausgerechnet beim milliardenschweren IGeL-Markt kaum Problembewusstsein und verfügt über erschreckend wenig eigene Erkenntnisse.
Dabei sind die Probleme seit Jahren bekannt. Nach dem IGeL-Report 2024 werden jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro dafür ausgegeben. Mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten verfügt nach eigener Einschätzung nicht über ausreichende Informationen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Gleichzeitig berichten Verbraucherzentralen immer wieder von Fällen, in denen Versicherte Leistungen privat bezahlen mussten, die eigentlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Statt diese Entwicklungen zum Anlass für eigene Analysen und politische Konsequenzen zu nehmen, verweist die Bundesregierung nahezu ausschließlich auf bestehende gesetzliche Regelungen und die Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Zu zahlreichen Fragen verfügt sie nach eigener Aussage über keinerlei Erkenntnisse. Selbst Berichte der Verbraucherzentralen werden lediglich „zur Kenntnis genommen“, ohne daraus einen Handlungsbedarf abzuleiten.
Besonders enttäuschend ist, dass die Bundesregierung die Diskussion über bessere Aufklärung und Dokumentation nahezu ausschließlich unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Bürokratie führt. Dabei geht es gerade darum, Patientinnen und Patienten vor wirtschaftlich motivierten Fehlanreizen zu schützen und ihnen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband: eine bessere und standardisierte Aufklärung über Nutzen und Risiken von IGeL, eine Umkehr der aktuell bei den Patient*innen liegenden Beweislast bei Verstößen gegen Aufklärungspflichten, eine klare Trennung zwischen Kassensprechstunde und IGeL-Sprechstunde, die Dokumentation der Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine verpflichtende Meldung und systematische Erfassung von IGeL-Angeboten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.“
