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Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

der erste Monat nach der Sommerpause ist vorbei und die politische Lage hat sich nach den drei Landtagswahlen deutlich zugespitzt. Die AfD ist ihrem erklärten politischen Ziel, die Union zu schwächen, ja, zu zertrümmern, ein Stück nähergekommen. Das historische Scheitern der Union an der Fünfprozentklausel in Mecklenburg-Vorpommern, die internen Forderungen in der CDU nach einer Minderheitsregierung, die schwache Personaldecke in der Partei, ein historisch unbeliebter Kanzler, der von den Unions-Ministerpräsidenten per Brief Unterstützung erhält, dabei aber nicht einmal mit Namen genannt wird, all das lässt nichts Gutes erahnen. Gleichzeitig fühlt sich die SPD nach dem Ergebnis für Manuela Schwesig trotz des schwachen Abschneidens in Berlin und Sachsen-Anhalt gestärkt und will wichtige Vorhaben wie bei der Pflege und der Rente wieder aufschnüren. In Berlin kündigt sich ein Herbst der Gratwanderung an. Nach dem frühen Ampel-Aus darf es keinesfalls schon bald wieder Neuwahlen geben.

Wir Grünen haben in Meck-Pomm und Sachsen-Anhalt unsere Ziele erreicht, in Berlin als einer unserer alten Hochburgen aber schlecht abgeschnitten. Im Bund steigt die Zustimmung zu unserer Politik langsam, aber recht stetig. Unseren Weg der kritischen, aber konstruktiven Oppositionsarbeit werden wir fortsetzen.

Inhaltlich ist die Bilanz der Bundesregierung leider katastrophal. Die Politik von Katerina Reiche gegen die erneuerbaren Energien ist gerade angesichts der Lage am Persischen Golf völlig aus der Zeit gefallen, aber die Menschen sind klüger als die Regierung: E-Mobilität und Wärmepumpen boomen trotz aller Widerstände. Das Wort „Reformen“ ist durch die Sozialpolitik der Bundesregierung völlig entwertet worden und fast zum Schimpfwort degradiert worden, denn de facto handelt es sich fast überall um Kürzungen und Verschlechterungen, bei Kindern und Familien mit der Abschaffung des Kindersofortzuschlags, den Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss, bei der Schulbegleitung, beim Wohngeld, der Arbeitszeit und der Grundsicherung, in der Krankenversicherung und auch bei den Rentenplänen mit der Absenkung des Rentenniveaus und gleichzeitigen Beitragserhöhungen. Das Merzsche Verdikt „Wir können uns diesen Sozialstaat so nicht mehr leisten“ wird umgesetzt und die SPD macht leider mit und die Politik wird garniert mit dem Bashing der Menschen als zu faul oder als Profiteure des Systems. Die Regierung steckt bedauerlicherweise in einer tiefen Sackgasse.

Im Herbst rechnen wir in meinem Zuständigkeitsbereich mit dem ersten Rentenpaket, die Kapitalrente wird später kommen und wahrscheinlich auch mit einem Gesetzentwurf zum Primärversorgungssystem. Wir begleiten die Rentenreform mit kritischen Kleinen Anfragen, siehe dazu in diesem Newsletter. Bei der Widerspruchsregelung in der Organspende sind wir mit der ersten Lesung einen Schritt weitergekommen, auch dazu gibt es einen Beitrag in diesem Newsletter. Zunächst berichte ich aber von der Reise des Ausschusses für Arbeit und Soziales ins südliche Afrika, an der ich gerade teilgenommen habe. Viel Spaß beim Lesen.

Ihr/Euer Armin Grau

Berlin

Ausschuss-Reise Namibia und Südafrika

Die Reise vom 13. bis 19. September war meine zweite und die erste längere Reise, seitdem ich im Bundestag bin. Zuvor gab es lediglich eine Reise in die Schweiz zum dortigen Rentensystem und zur ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Das Thema im südlichen Afrika war die Fachkräfteeinwanderung. Ich bin eingesprungen, weil unsere Fachpolitiker*innen nicht konnten.
Namibia

Nach einem Nachtflug begann der Besuch in der Botschaft in Windhoek, einem Gebäude, in dem 1990 die Außenminister Genscher und Schewardnadse wichtige Gespräche zum 2+4-Vertrag geführt haben. Der Botschafter, Thomas Wimmer, gab uns ein informationsreiches Briefing zu Namibia, einem sehr dünn besiedelten, multiethnischen Land. Die deutsche Minderheit nimmt dort weiterhin eine dominierende wirtschaftliche Rolle ein; nach Südafrika weist Namibia die höchste Ungleichheit (Gini-Koeffizient) auf. 2015 wurde der Völkermord an den Herero und Nama während der Kolonialzeit als Genozid anerkannt, der Vertrag zwischen beiden Ländern einschließlich Entschädigungsleistungen ist jedoch immer noch nicht abgeschlossen.

Beim anschließenden Gespräch mit der Ministerin für Bildung, Innovation, Jugend, Sport und Kultur, Frau Steenkamp, ging es unter anderem um die Themen Stärkung der beruflichen Bildung, die Verbesserung von Werkstätten in den Schulen und die Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten, Maßnahmen, die Namibia für wichtig hält auf dem Weg zu mehr Beschäftigung und wirtschaftlichem Erfolg.

Am Nachmittag folgte ein Besuch bei „Talents Bridge“: Namibia hat eine sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit, in Deutschland gibt es trotz hoher Arbeitslosigkeit einen Fach- und Arbeitskräftemangel. In einer Initiative der IHK-Berlin lernen im Rahmen von „Talents Bridge“ junge Menschen aus Namibia in Windhoek Deutsch und bekommen nach dem Vorbild des dualen Systems in deutscher Sprache eine Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt wird. Jede und jeder hat ein Partnerunternehmen in Berlin, das sich zu einer späteren Übernahme verpflichtet hat. Die ersten Auszubildenden werden 2028 ihre Ausbildung abschließen und nach Deutschland gehen. Unsere Gespräche mit den Jugendlichen zeigten, dass sie hochmotiviert sind und sich auf Deutschland freuen. Das Projekt ist vorbildlich und schafft eine Win-win-Situation für die jungen Menschen und die Berliner Wirtschaft.

Den Abschluss in Namibia bildete am nächsten Morgen ein Gespräch mit dem relativ neuen Ausschuss für Armutsbekämpfung, Arbeit und Arbeitsbeziehungen. Neben der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit hat sich der Ausschuss die Etablierung eines umfassenden Sozialversicherungssystems mit Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen, das auch den informellen Sektor umfassen soll. Hier will Namibia gerne von Deutschland lernen.
Südafrika

Der Besuch in Südafrika startete in Kapstadt mit einem sehr umfangreichen und informativen Briefing durch die Generalkonsulin Sarah Bernardy und die Sozialreferentin Annika Wörsdorfer. Aktuell regiert in Südafrika eine Regierung der Nationalen Einheit unter Präsident Ramaphosa, die sich als Hauptaufgaben die Bekämpfung der Armut, der Arbeitslosigkeit und der Ungleichheit vorgenommen hat. In Südafrika bekommt aktuell knapp die Hälfte der Bevölkerung ein Sozialgeld. In Südafrika gibt es mehr als 8 Millionen mit HIV infizierte Menschen, über 7 Millionen Infizierte erhalten eine Anti-HIV-Therapie, die vom Staat bezahlt wird.

Am Mittwochmorgen standen zunächst Gespräche mit dem African National Congress (ANC), der Partei von Nelson Mandela, die Südafrika in die Unabhängigkeit geführt hat, mit der Oppositionspartei Democratic Alliance und eine Parlamentsführung auf dem Programm.

Am Nachmittag ging es zu dem Projekt „HOPE“, das 2001 von dem Deutschen katholischen Priester Stefan Hippler und der Ärztin Prof. Dr. Monika Esser gegründet wurde. Bei dem Projekt ging es zunächst um die Versorgung HIV-positiver Kinder, deren Kosten erst später von der südafrikanischen Regierung übernommen wurde. Heute findet sich auf dem Campus „The Nex – Indawo Yethu“ ein „safe place“ gegen die Bandenkriminalität in dem großen benachbarten Township mit Gesundheitsprogrammen, Sozialarbeit, einem Jugendzentrum mit Hausaufgabenbetreuung und Internetzugängen, beruflicher Bildung mit dualen Ausbildungsprogrammen zusammen mit der deutschen Außenhandelskammer, einem Gemüsegarten und vielem mehr. Das Gesundheitszentrum wirkt in das Township hinein, verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz mit Prävention als Schwerpunkt einschließlich Ernährungs- und Bewegungsprogrammen und verschiedenen Angeboten wie Ergo- und Physiotherapie und Logopädie für kranke Kinder. HOPE wird seinem Namen vollauf gerecht. Es ist eine Insel der Hoffnung in einem sehr schwierigen sozialen Umfeld, in dem Perspektivlosigkeit dominiert. Vielen Dank an die vielen sehr engagierten Mitarbeiter*innen, die wir dort kennenlernen durften, für ihre sehr engagierte Arbeit.

Am Abend trafen wir uns mit Mitgliedern einer Landwirtschaftsgewerkschaft, die vor allem Arbeitende im Wein- und Obstbau vertritt, die meist als Saisonarbeitskräfte arbeiten. Betrug um den ohnehin geringen Lohn, schlechte Unterkünfte ohne Wasser, Vertreibung von den Landgütern und Umsiedlung in Townships und schlechte gesundheitliche Versorgung prägen die prekäre Beschäftigung dieser Menschen. Tarifverträge existieren nicht und der Organisationsgrad ist zu niedrig, um solche zu verhandeln. Der Mindestlohn wird durch Akkordlöhne unterlaufen. Hochtoxische Pestizide kommen ohne ausreichenden Arbeitsschutz zum Einsatz und werden auch als Haushaltsmittel gegen Ungeziefer verkauft, was 2025 zum Tod mehrerer Kinder beigetragen hat. Sammelklagen sind teuer und schwierig. Besonders rechtlos sind migrantische Arbeitskräfte aus Ländern wie Zimbabwe, Malawi und Mozambique. Ich habe sehr großen Respekt vor der engagierten Arbeit der Gewerkschafter*innen, die für die entrechteten Menschen eine wichtige Anlaufstelle sind.

Die letzten beiden Tage in Pretoria und Johannesburg starteten mit einem Gespräch mit dem stellvertretenden Arbeitsminister mit dem Fokus auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Stärkung der beruflichen Bildung. Beim Austausch in der Botschaft zusammen mit Botschafter Rentschler und Vertreter*innen von politischen Stiftungen und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) waren unter anderem die anstehenden Kommunalwahlen, die starke Korruption und die energetische Transformation ein Thema. Südafrika gewinnt immer noch etwa 80 % seiner Energie aus fossilen Quellen.

Am Freitag, unserem letzten Tag, waren wir bei KSB, einer deutschen Firma aus Frankenthal in meinem Wahlkreis, die weltweit Pumpen herstellt, und haben das Werk bei Johannesburg besichtigt. Im Vordergrund stand auch hier die Frage der Fachkräfteausbildung. KSB bildet junge Mechanikerinnen aus, mit denen wir bei unserem Rundgang sprechen konnten. Bernd Rützel, unser Ausschuss-Vorsitzender, war dabei ganz in seinem Element; er hat selbst mit 14 Jahren eine Schlosser-Lehre begonnen und hat zu den jungen Frauen und Männern schnell einen guten Draht herstellen können. Die jungen Menschen waren allesamt stolz auf die Fähigkeiten, die sie in der Ausbildung entwickeln, auch ein Beleg dafür, wie wichtig die berufliche Ausbildung ist.

Da der südafrikanische Gewerkschaftsbund seinen Termin mit uns wegen seines Kongresses kurzfristig absagen musste, hatten wir Zeit, auf den Constitution Hill zu fahren und das Verfassungsgericht zu besuchen. Das Gebäude ist modern und architektonisch ansprechend, viel bewegender war aber, dass rund um das Gebäude an seinen Mauern Behausungen aus Planen angebracht waren, in denen Menschen auf einfachste Weise hausten, ein Slum an den Mauern des Verfassungsgerichts, ein Bild mit besonderer Symbolkraft: Südafrika ist eine Demokratie und ein Rechtsstaat, der aber von extremer materieller Ungleichheit geprägt ist. Direkt daneben ist das Gefängnis, in dem sowohl Mahatma Gandhi als auch - Jahrzehnte später - Nelson Mandela einsaßen. Heute ist es ein Museum. Die Zellen waren extrem eng und übervölkert, die Haftbedingungen müssen extrem und völlig unmenschlich gewesen sein.

Am frühen Nachmittag waren wir beim „Tshimologong Digital Innovation Precinct“, wo junge Südafrikanerinnen Aus- und Fortbildungen in digitalen Techniken erhalten, aber auch geschult werden in Sachen unternehmerische Fähigkeiten und Hilfen bekommen beim Thema Marktzugang. Das Ziel ist es, Start-ups zu gründen. Das GIZ hilft mit Marktanalysen und Kursen. Auch die Entwicklung von Computerspielen speziell für den afrikanischen Markt steht auf dem Programm. Auch hier wird sehr wertvolle deutsch-südafrikanische Zusammenarbeit geleistet.

Auf dem Weg zum Flughafen gab es noch die Gelegenheit, eine einstündige Führung im Apartheid-Museum zu machen, ein sehr beeindruckender Ort. Die ganz besondere Lebensleistung von Nelson Mandela wird dort sehr lebendig.

Lohnen sich solche Ausschussreisen? Ja, unbedingt; sie schaffen einen Austausch auf parlamentarischer Ebene, was neben der Regierungsebene auch sehr wichtig ist. Und sie ermöglichen es uns Abgeordneten, unsere deutschen Probleme nochmals aus anderen Perspektiven heraus wahrzunehmen.

Ich würde mich auch sehr freuen, wenn ich mit einzelnen Personen, die ich kennengelernt habe, in Kontakt bleiben könnte.

Gesundheit

Widerspruchsregelung in der Organspende

In der letzten Sitzungswoche hatten wir die erste Lesung unseres Gesetzentwurfs zur Widerspruchsregelung in der Organspende. Wir sind sehr froh, dass 254 Abgeordnete den Gesetzentwurf unterzeichnet haben und weitere angekündigt haben, ihn zu unterstützen. Der Antrag der Gruppe, die die Beibehaltung der jetzigen Zustimmungslösung favorisiert, hat lediglich 58 Unterstützer*innen gefunden, entsprechend hatten wir auch viel mehr Redezeit erhalten.

Die Debatte war bis auf einige wenige Reden seitens der AfD durchaus respektvoll. Bei der Frage der Organspende geht es um die schwierige Abwägung zwischen dem Recht auf Leben der über 8000 Menschen, die auf den Wartelisten für ein Organ stehen und der Selbstbestimmung der potentiellen Spender*innen. Das Leben selbst ist zweifelsohne das höchste Schutzgut an sich, aber auch das Selbstbestimmungsrecht gilt es zu wahren. Die Widerspruchsregelung stellt für mich keinen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar. Wie bei der Zustimmungslösung kann jede und jeder ja oder nein sagen zur postmortalen Organspende oder auch schweigen. Schweigen bedeutet heute in Deutschland meist keine Spende, weil die weitaus meisten Angehörigen in ihrer schwierigen Lage eine Spende ablehnen; das ist der Hauptgrund für die niedrigen Spendenzahlen in Deutschland. Bei der Widerspruchsregelung bedeutet, sich nicht festzulegen, in den meisten Fällen eine Organspende. Dadurch werden die Spendenzahlen steigen, wenn der Bundestag in den nächsten Monaten eine Widerspruchsregelung beschließt. Die meisten Länder um uns herum haben eine Widerspruchsregelung und Deutschland profitiert von den Spenden in diesen Ländern.
Während Organe, die aufgrund eines Herztods entnommen wurden, in Deutschland nicht implantiert werden dürfen, verhält es sich um Spenden aufgrund einer Widerspruchsregelung nicht so. Wir profitieren also bereits von den Widerspruchsregelungen in anderen Ländern.

Die Widerspruchsregelung wird nicht alle Probleme lösen, aber sie ist der wichtigste Schritt hin zu höheren Spendenraten, nachdem wir in Deutschland in den letzten 20 Jahren schon viele andere Verbesserungen in Sachen Organspende eingeführt haben.

Als nächsten Schritt wird es möglichst bereits im Oktober eine öffentliche Anhörung zu dem Thema geben und dann folgt die entscheidende 2. und 3. Lesung mit der daran folgenden namentlichen Abstimmung. Ich bin sehr optimistisch, dass wir eine Mehrheit für die Widerspruchsregelung erhalten werden, auch ohne jede Stimme von Seiten der AfD. Dort ist die überwiegende Mehrheit gegen die Widerspruchsregelung, ein Abgeordneter, der Rettungssanitäter war, hat sich jedoch in seiner Rede für die Widerspruchsregelung ausgesprochen und sicher werden einige weitere AfD-Abgeordnete dieser Meinung sein.

Jetzt geht es darum, die letzten unentschiedenen Parlamentarier zu überzeugen und eine klare Mehrheit unter den demokratischen Abgeordneten zu erreichen.

Arbeits – und Sozialpolitik

Aktuelles zur Rente

Wie berichtet, hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung im Juni ihren Bericht mit 34 Empfehlungen vorgelegt. Diese Empfehlungen wollten Kanzler Merz und Ministerin Bas in Gänze übernehmen ohne weitere Änderungen und am besten ohne Mitsprache der Abgeordneten. Das sei ja ein „Gesamtkunstwerk“.

Seither hat sich die Sachlage stark geändert. Die Ost-CDU-Ministerpräsidenten haben sich gegen die Abschaffung der beitragsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) gewandt, ebenso die SPD-Ministerpräsidentin Schwesig. Die Gewerkschaften sind ebenfalls strikt gegen diese Empfehlung der Kommission und die SPD will das Paket aufschnüren und nachverhandeln.

Ich gehe aktuell davon aus, dass es bei der „Rente mit 63“ eine Kompromisslösung geben wird mit längeren Übergangszeiten und/oder nach Versicherungsjahren gestuften Abschlägen.

Wir Grüne haben uns schon vor einem Jahr für eine Abschaffung der Rente mit 63 ausgesprochen, einfach weil sie meist nicht diejenigen begünstigt, die über lange Zeit schwere körperliche oder psychisch belastende Arbeit geleistet haben; viele von diesen Gruppen erreichen die erforderlichen 45 Versicherungsjahre gar nicht. Wir waren aber immer für eine längere Übergangszeit von rund 5 Jahren, in der die bisherige Regelung weiter gilt, einfach weil die Menschen in Fragen der Rente langfristig planen wollen und müssen. Auch danach sind zusätzliche stufenförmige Anpassungen noch sinnvoll und ratsam.

Die Diskussion zur Rente wird aktuell von der „Rente mit 63“ dominiert, daneben gibt es aber andere wichtige Fragen. Deswegen haben wir im Sommer drei kleine Anfragen an die Regierung gestellt und inzwischen die Antworten bekommen.
Die Rente für langjährig Beschäftigte
Auch bei der kleinen Schwester der „Rente mit 63“, der Rente für langjährig Versicherte, empfiehlt die Kommission Einschnitte. Diese Rentenart kann man nach 35 Versicherungsjahren ab einem Alter von 63 mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat eines frühzeitigen Rentenbeginns in Anspruch nehmen. Die Rente für langjährig Versicherte ist beliebt: 2025 haben 238.028 Menschen sie neu in Anspruch genommen; das waren 25,7 % der Altersrentner. 2016 betrug der Anteil noch 19,5 %. Der Anteil der Frauen ist bei dieser Rentenart deutlich angestiegen.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt (Empfehlung 8), „die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintritts-fenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“

Zu den Antworten der Bundesregierung auf unsere Fragen habe ich wie folgt Stellung genommen:

„Für viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, bietet die Rente für langjährig Versicherte derzeit die einzige Möglichkeit für einen vorzeitigen Ruhestand. Die Bundesregierung hat aber keine Kenntnisse davon, für wie viele Menschen diese Rentenart ein frühestmöglicher Ausweg aus einer prekären Übergangssituation ist. Mit den Einschnitten bei dieser Rentenart verschlechtert die Regierung die Möglichkeiten des Rentenzugangs für viele Menschen, ohne die sozialen Konsequenzen richtig abschätzen zu können.
Außerdem ist die Entlastung der Rentenversicherung durch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters hier nur gering. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für die Bertelsmann-Stiftung[1] zeigt, dass eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters von 63 auf 64 Jahre zu Einsparungen von rund 727 Millionen Euro führen würde. Der Effekt einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) wird hingegen auf rund 9,5 Milliarden Euro geschätzt. Ein erheblicher Teil der Betroffenen könnte den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken, durch Sozialleistungen wegen Arbeitslosigkeit würden nicht unerhebliche Mehrausgaben entstehen. Der Abschlag bei der Rente für langjährig Versicherte ist so berechnet, dass er die Mehrausgaben durch den längeren Rentenbezug kompensiert. Die Empfehlung der Kommission, das Eintrittsalter heraufzusetzen, entlastet die Rentenversicherung kaum, verschlechtert für viele Menschen aber den Altersübergang. Daher sollte diese Empfehlung der Kommission nicht umgesetzt werden.“

Alle Fragen und die Antworten der Bundesregierung findet Ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108182.pdf
Aufgenommen wurde das Statement im folgenden Presseartikel: https://www.fr.de/politik/millionen-menschen-laenger-arbeiten-fuer-rentenumbau-muessen-zr-94511991.html
[1] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte
Rentenniveau und Nachhaltigkeitsfaktor
Eine weitere kleine Anfrage bezog sich auf das Rentenniveau, das das Verhältnis zwischen einer Standardrente nach 45 Versicherungsjahren und dem Durchschnittseinkommen wiedergibt.
Dazu habe ich folgendes Statement abgegeben:

„Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass das Rentenniveau in den letzten 50 Jahren von fast 60 auf 48 Prozentpunkte gefallen ist, es wurde also relativ um 20 Prozent gemindert. Die Entwicklung der Löhne und Gehälter einerseits und der Renten andererseits wurde zu Lasten der Renten entkoppelt. Rentnerinnen und Rentner haben also deutlich weniger als Erwerbstätige vom Wirtschaftswachstum profitiert. Um eine Bewertung dieser ungünstigen Entwicklung drückt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen eine Niveausicherung bei mindestens 48 Prozent nur für rentennahe Jahrgänge und auch für diese nur im ersten Jahr nach ihrer Berentung, aber nicht für Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie auch nicht für spätere Rentnergenerationen vor. Bedauerlicherweise räumt die Bundesregierung die weitere Niveauabsenkung sowohl durch den verschärften Nachhaltigkeitsfaktor als auch die Auswirkungen der zusätzlichen Beiträge für die Kapitalrente im Beitragssatzfaktor infolge der Kommissionsvorschläge jedoch nicht ein. Sie verweist dagegen auf die beitragsfinanzierte Kapitalrente, die diese Verschlechterung kompensieren und idealerweise zu einer Erhöhung des Rentenniveaus führen soll. Die Kapitalrente soll durch zusätzliche Beiträge paritätisch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Das belastet insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, aber auch die Wirtschaft insgesamt. Die Empfehlungen der Kommission führen auch dazu, dass Personen mit derselben Anzahl an Rentenpunkten in Abhängigkeit vom Jahr ihres Rentenzugangs unterschiedlich hohe Renten erhalten werden, da das Sicherungsniveau im Rentenbestand und im Rentenneuzugang nicht mehr übereinstimmen. Auf all diese Punkte geht die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht ein.

Ein Kapitalstock in der gesetzlichen Rente kann zwar durchaus sinnvoll sein, er sollte jedoch nicht durch Beiträge finanziert werden und Arbeit weiter verteuern, sondern auch durch Kapitaleinkünfte und hohe Vermögen aufgebaut werden.“

Alle Fragen und die Antworten der Bundesregierung findet Ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108020.pdf
Aufgenommen wurde das Statement im folgenden Presseartikel: https://www.fr.de/politik/merz-will-nach-wahldesaster-befreiungsschlag-doch-bei-der-rente-droht-streit-zr-94502412.html
Kapitalrente
In einer weiteren kleinen Anfrage haben wir speziell zur Kapitalrente gefragt und aufgrund der Antworten folgendes Statement abgegeben:

„Die Bundesregierung gibt sich bei den Fragen zur Kapitalrente zugeknöpft, lässt jedoch schwerwiegende Fehleinschätzungen bei diesem Thema erkennen.

Die Kapitalrente soll durch eine Erhöhung der Beiträge um zwei Prozentpunkte finanziert werden, ein Weg, der im Widerspruch zum zentralen Ziel des Auftrags der Kommission steht, nämlich „die Sicherung stabiler Beitragssätze über die nächsten zehn Jahre“ zu erreichen.[1] Die Bundesregierung erkennt an, dass die erhöhten Beiträge durch die Kapitalrente zu steigenden Lohnkosten und geringeren verfügbaren Einkommen führen. Das Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geht dadurch ab 2028 von einem um einen Prozentpunkt niedrigeren Wirtschaftswachstum und dem Verlust von 250.000 Jobs aus.[2] Die Bundesregierung erwartet, dass der Beitragssatzanstieg durch die Kapitalrente trotz der zusätzlichen zwei Beitragssatzprozentpunkte gedämpft werden wird. Im Gegensatz zu dieser Erwartung zeigt der Kommissionsbericht aber, dass das gesamte Reformpaket bis 2050 zu durchgehend deutlich höheren Beitragssätzen führt als der Verlauf ohne Maßnahmen.[3] Die Bundesregierung ignoriert insgesamt die negative Wirkung erhöhter Beitragssätze auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigtenzahlen. Das ist wirtschaftspolitisch nicht verantwortungsvoll. Überlegungen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer Kapitalrente verweigert sich die Bundesregierung ausweislich ihrer Antworten jedoch.

Eine Erhöhung der Beitragssätze um zwei Prozent im Umlageverfahren ließe eine Erhöhung des Rentenniveaus um vier Prozent erwarten, das wäre ein stärkerer und schneller erreichter Anstieg, als er durch die zwei Prozent für die Kapitalrente prognostiziert wird (Bericht der Kommission, s. o., Abb. 3 Seite 75). Diese Option kommentiert die Bundesregierung jedoch nicht.
Auch die offene Frage, ob die Kapitalrente Elemente für die Erwerbsminderungs- und die Hinterbliebenenrente enthalten wird, beantwortet die Bundesregierung nicht.

Die Bundesregierung nennt keine erwartete Rendite der Kapitalrente und verweist darauf, dass der Kommissionsbericht keine Zahlen dazu enthält. Die Kommissionsvorsitzende Frau Prof. Janda hat aber in einem Spiegel-Interview[4] gesagt, „Wir rechnen konservativ mit einer realen Nettorendite von 3,5 bis 5 Prozent“. Die Großbank UBS hat für die Zeit zwischen 2000 und 2025 eine reale globale Aktienrendite von 3,5 % vor Kosten errechnet.[5] Demnach liegt der von Janda genannte Bereich oberhalb dieses realen Werts und ist keineswegs konservativ, sondern relativ optimistisch.

Eine Vielzahl von Fragen lässt die Bundesregierung unbeantwortet, unter anderem die, ob die Kapitalrente ab der ersten Auszahlung dynamisiert werden soll, um Kaufkraftverluste zu vermeiden und eine relative Verschlechterung der Kapitalrente im Vergleich zur Rente aus dem Umlageverfahren, die nach der Rentenanpassungsformel jährlich erhöht wird, zu vermeiden.

Bei aller Kritik an den mangelnden und zum Teil nicht durch den Kommissionsbericht gedeckten Antworten der Bundesregierung stimmen wir in einem Punkt mit der Bundesregierung überein: Die Kombination von umlagegedeckten und kapitalbasierten Finanzierungsformen kann dazu beitragen, unterschiedliche Risiken der Alterssicherung breiter zu verteilen.“

Alle Fragen und die Antworten der Bundesregierung findet Ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108092.pdf
Aufgenommen wurde das Statement im folgenden Presseartikel: https://www.merkur.de/politik/gruene-warnen-vor-folgen-der-kapitalrente-250-000-jobs-in-gefahr-zr-94508498.html
Die Debatte um die Rente bleibt spannend. Im November soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, die Regelungen zur Kapitalrente sollen aufgrund ihrer Komplexität aber erst im nächsten Jahr kommen.

[1] (Einsetzungsbeschluss des BMAS, S. 2; https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/einsetzungsbeschluss-alterssicherungskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
[2] (https://www.wsi.de/de/faustdetail.htm?produkt=HBS-009418).
[3] (Bericht, S. 76, Abb.5; https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
[4] (https://www.spiegel.de/wirtschaft/rente-das-sagen-die-vorsitzenden-der-kommission-zur-reform-spiegel-gespraech-a-a3a97f43-0a0a-43f1-9817-d8311cd3e75f, Ausgabe 26.6.26)
[5] (Dimson, E., Marsh, P., Staunton, M. (2025): Global Investment Returns Yearbook 2025. What 125 years of history tell us about the future. Public Summary Edition, UBS, S. 13).
Euer/Ihr
Armin Grau

Termine

Montag, 19.10., 19:00 Uhr, "Pizza & Bingo" - Austausch für junge Menschen mit der GJ Worms, Hamburger Tor e.V., Bärengasse 19, 67547 Worms



Freitag, 23.10., 19:00 Uhr, Infoveranstaltung "Regioklinik für Bad Dürkheim" mit KV Bad Dürkheim, Dürkheimer Haus, Kaiserslauterer Straße 1, 67098 Bad Dürkheim

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