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Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
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die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause hatte es nochmals in sich.
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Letzten Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss über neun Stunden getagt und dabei die fast 300 Seiten Änderungen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Die Änderungen waren uns am Sonntag davor zugegangen in einem fehlerhaften Dokument, das am Tag darauf korrigiert wurde. Wie soll das verantwortungsvoll in so kurzer Zeit beurteilt werden?
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Letzten Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag meines Kollegen Janosch Dahmen auf Absetzen des Gesetzes von der Tagesordnung des Bundestags abgelehnt. Das akzeptieren wir selbstverständlich, auch wenn das Vorgehen der Koalition unerträglich ist, zumal das Gesetz auch sehr wohl noch im September hätte verabschiedet werden können. Dazu Näheres unten im Newsletter.
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In seiner letzten Regierungserklärung hat der Kanzler kein Wort zur kürzlichen Hitzewelle gesagt, die so vielen Menschen das Leben gekostet hat. Und als Katharina Dröge in ihrer empathischen Rede über die Verstorbenen, ihre Angehörigen und über die Rettungskräfte gesprochen hat, hat er ihr demonstrativ den Rücken zugekehrt. Mehr Ignoranz geht nicht. Die Bundesregierung kürzt bei Klimaschutz und Klimaanpassung und wird den Aufgaben unserer Zeit in keiner Weise gerecht.
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Vor rund drei Wochen hat die Altersvorsorge-Kommission der Bundesregierung ihren Bericht vorgelegt. Er enthält viele Vorschläge, denen auch wir Grüne zustimmen können, aber auch Empfehlungen, die wir ablehnen. Näheres findet sich im Newsletter unten.
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Das erste Halbjahr war sehr dicht, wir haben je zwei Anträge aus meinem Büro zu Rente und zu Gesundheit fertiggestellt, sie im Ausschuss und Plenum debattiert. Den Gesetzentwurf zur Suizidassistenz haben wir vorangetrieben und unseren Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung in der Organspende in einer Orientierungsdebatte zur Diskussion gestellt.
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Ich bin sehr dankbar, dass jetzt ein paar freie Wochen kommen, zum Krafttanken und Durchschnaufen, damit es danach wieder mit voller Kraft weitergehen kann.
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Euch und Ihnen eine erholsame und nicht zu heiße Sommerzeit.
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Arbeits – und Sozialpolitik
Die Empfehlungen der Altersvorsorgekommision der Bundesregierung
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Ende Juni hat die 13-köpfige Regierungskommission 33 Empfehlungen zur Rente vorgelegt. Der Gesamtbericht wurde einstimmig beschlossen, die einzelnen Empfehlungen aber nicht alle. Die Grundidee der Kommission ist es, dass die gesetzliche Rente nicht mehr nur durch das Umlagesystem, sondern auch durch ein Kapitaldeckungssystem finanziert werden soll. Eine Reihe von Kürzungen und eine Erhöhung der Regelaltersgrenze sollen zur Finanzierung und zur Begrenzung des Beitragssatzanstiegs in der Rente beitragen.
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Wir Grüne können einer Reihe von Vorschlägen gut zustimmen, andere hingegen sehen wir kritisch. Um mit dem Positiven zu beginnen: Die Rente soll 70 % des letzten Lohns abdecken. Das ist ein gutes Ziel, aber die Wege zur Zielerreichung nennt die Kommission nur unzureichend. Die Empfehlungen, Prävention und Rehabilitation auszubauen und für ältere Menschen, die gesundheitlich bedingt in ihrem Beruf nicht länger arbeiten können, eine Berentung zu ermöglichen, decken sich mit unserem Antrag vom Frühjahr, der aber viele zusätzliche Vorschläge zur Gesundheitsförderung und zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente macht.
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Die Kommission empfiehlt, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Anrechnungen von Erziehungs- und Pflegezeiten „perspektivisch“ vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert werden sollen. Das ist richtig, nur macht der Finanzminister das Gegenteil und kürzt die Bundeszuschüsse. Die Einbeziehung von Selbständigen, Beamt*innen und Abgeordneten in die Rentenversicherung entspricht unserer Idee der Bürgerversicherung, bei den Beamt*innen bleibt die Kommission aber klare Empfehlungen schuldig.
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Viele Punkte sehen wir hingegen kritisch:
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Das Rentenniveau als Verhältnis zwischen der Standardrente nach 45 Versicherungsjahren und dem Standardeinkommen ist in den letzten rund 50 Jahren von fast 60 auf jetzt 48 Prozent gefallen; dadurch haben sich die Renten deutlich schlechter entwickelt als die Löhne. Das Rentenniveau darf nicht weiter fallen, das garantiert die Kommission für die Zeit nach 2031 aber nicht. Zur langfristigen Stabilisierung und perspektivischen Erhöhung des Rentenniveaus soll eine obligatorische Kapitalrente eingeführt werden, die aus Beitragsmitteln (je 1% durch Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen) finanziert werden soll. Wir Grüne unterstützen prinzipiell eine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente, eine Beitragsfinanzierung belastet aber vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen, aber auch die Unternehmen und sie wird Arbeitsplätze kosten. Eine Finanzierung über den Haushalt, gegenfinanziert durch das Schließen von Steuerschlupflöchern, die Beseitigung von Steuerungerechtigkeiten und die Einbeziehung hoher Vermögen, wäre die bessere Lösung.
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Das Renteneintrittsalter soll nach Empfehlung der Kommission nach 2031 weiter steigen, und zwar entlang der Lebenserwartung. Ein Jahr längeres Leben soll acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längere Rente bedeuten. 2051 sollen wir dann wohl bis rund 68 arbeiten. Dabei schaffen es viele nicht einmal bis 65 oder 67 zu arbeiten. Wir Grüne setzen auf eine Erhöhung des tatsächlichen durchschnittlichen Renteneintrittsalters, das 2024 bei 64,7 Jahren lag, durch konsequente Prävention, Gesundheitsförderung und Reha und mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten.
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Die Rate an Altersarmut liegt mit fast 20 % sehr hoch, die Kommission lässt aber ein gutes Konzept gegen Altersarmut vermissen. Sie setzt auf eine Kombination aus niedrigen Renten und Grundsicherung. Wer Jahrzehnte Beiträge entrichtet hat, soll aber nicht aufs Amt müssen und Grundsicherung beantragen. Wir Grüne haben dagegen das Konzept der Garantierente: Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, soll 30 Rentenpunkte und damit heute rund 1270 Euro bekommen.
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Der Arbeitsmarkt ist für die Rente ganz entscheidend, vor allem mehr Fachkräftezuwanderung und eine höhere Frauenerwerbstätigkeit sind wichtige Stellschrauben; dazu macht die Kommission aber leider keinerlei Empfehlungen.
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Meine Rede zur Rentenkommission Ende Juni finden Sie hier
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Regierung verschärft den Druck auf Arbeitnehmende und die Unsicherheit im Land
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Im Juni beschloss der Koalitionsausschuss aus Union und SPD, u. a. die Regeln für Krankschreibungen zu verschärfen und den Kündigungsschutz zu schwächen. Damit setzt die Bundesregierung ihren Kurs fort, alle Arbeitnehmenden im Land unter Generalverdacht zu stellen und ihre Rechte beschneiden zu wollen. Wie medial bekannt wurde, hätte sich die CDU noch deutlich härtere Einschnitte gewünscht. Es wird immer deutlicher, dass sich Merz und Co. neoliberale Verhältnisse nach amerikanischem Vorbild wünschen. Das müssen wir verhindern!
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Dass das unsere Wirtschaft voranbringen wird, ist ein völliger Irrglaube. Es wird an den Sachzusammenhängen vorbeiregiert. Wenn einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mit Druck und Misstrauen begegnet wird und ihr Arbeitsplatz unsicherer wird, dann wird sie eben genau nicht topmotiviert Höchstleistungen erbringen, sondern eher nur noch Dienst nach Vorschrift machen.
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Neue Regeln bei Krankschreibungen
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Das Vorhaben, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen, könnte sogar kontraproduktiv sein: Sie wird das Gesundheitssystem zusätzlich belasten und kann zu längeren Ausfällen wegen Krankheit führen. Der Protest gegen diese Maßnahmen ist laut und kommt von vielen Seiten. Wir Grüne haben dazu in der letzten Sitzungswoche eine Aktuelle Stunde im Bundestag aufgesetzt. Die Regierung beginnt schon zurückzurudern und das muss sie auch.
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Ausweitung grundloser Befristungen
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Ein weiterer Hammer ist die Ausweitung sachgrundloser Befristungen. Sie soll von 24 auf 48 Monate doppelt so lange möglich sein, die Zahl zulässiger Verlängerungen soll von drei auf sechs steigen und sogar erneute „Ersteinstellungen“ bei demselben Arbeitgeber sollen erlaubt werden. Die Koalition beabsichtigt damit, innovative Unternehmen zu fördern. Aber Befristungen konzentrieren sich gerade nicht in innovativen Branchen, sondern eher im Niedriglohnbereich, beim Staat und in der Wissenschaft. Die angekündigte Reform ist also kein zielgenaues Start-up-Instrument, sondern ein allgemeines Flexibilisierungsinstrument und sie wird dort am härtesten wirken, wo Beschäftigte weniger Verhandlungsmacht haben.
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Die echten Aufgaben: China, Trump, Transformation
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Die Regierung erweist sich als unfähig, die echten Probleme unserer Wirtschaft anzugehen und beschäftigt sich stattdessen mit Scheinlösungen, die die Unsicherheit, mit der viele Menschen in die Zukunft schauen, noch vergrößern. Was wir tatsächlich brauchen, ist eine Antwort auf Chinas Technologieführerschaft und Dumping-Strategie, eine geschlossene internationale Reaktion auf Trumps aggressive Zollpolitik, Ideen für ein neues europäisches Wirtschaftsmodell und bessere Qualifizierung- und Weiterbildungsangebote mit Blick auf eine Wirtschaft im Wandel.
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Gesundheit
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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Diese Woche wurde das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Ministerin Warken im Bundestag beschlossen. Bereits das parlamentarische Verfahren wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. Mehr als 270 Seiten Änderungsanträge wurden den Abgeordneten nur sehr kurzfristig vorgelegt. Ein Gesetz, das die Finanzierung unseres Gesundheitswesens grundlegend verändert, darf nicht im Eilverfahren durch das Parlament gedrückt werden. Das ist eine Missachtung sorgfältiger parlamentarischer Beratung.
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Auch inhaltlich ist dieses Gesetz ein schwerer Fehler. Es belastet Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer massiv. Die Pharmaindustrie wird weit weniger in die Verantwortung genommen. Gleichzeitig entzieht sich auch der Bundesfinanzminister seiner Verantwortung. Die Unterfinanzierung der Gesundheitsversicherung von Grundsicherungsempfangenden bleibt weitgehend bestehen. Dabei wird das erklärte Ziel, die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren, mit diesem Gesetz nicht einmal erreicht.
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Besonders dramatisch sind die Folgen für die stationäre Versorgung. Vergütungsbegrenzungen, Einschnitte bei der Tarifkostenrefinanzierung und weitere Sparmaßnahmen verschärfen die Krise zusätzlich. Aktuelle Berechnungen gehen davon aus, dass bundesweit bis zu 140.000 Stellen in den Krankenhäusern gefährdet sind. Auch die ambulante Versorgung wird geschwächt. Hausarztpraxen, fachärztliche Praxen und die psychotherapeutische Versorgung werden mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert. Das steht im direkten Widerspruch zu dem Ziel, ein leistungsfähiges Primärversorgungssystem aufzubauen und die ambulante Versorgung zu stärken. Die Koalition trägt die Verantwortung für die Insolvenzen der Kliniken und Praxen, die jetzt folgen werden.
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Dieses Gesetz ist weder finanzpolitisch nachhaltig noch gesundheitspolitisch verantwortbar. Es setzt die falschen Prioritäten, belastet die Falschen und gefährdet die medizinische Versorgung in unserem Land.
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Widerspruchsregelung in der Organspende
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Ende Juni hatten wir auch endlich eine Orientierungsdebatte zum Thema Widerspruchsregelung in der Organspende im Bundestag. Als Neurologe war es meine Aufgabe, den Hirntod festzustellen und mit Angehörigen über eine Organspende zu sprechen. Aufgrund meiner klinischen Erfahrung bin ich seit rund 30 Jahren ein Befürworter der Widerspruchsregelung. Nur in rund einem Drittel der hirntoten Patient*innen ist der Wille in Sachen Organspende bekannt, in allen anderen Fällen entscheiden die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen“ Willen der Verstorbenen.
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Dieser Wille ist aber häufig gar nicht bekannt und die Angehörigen sind in der ohnehin schwierigen Situation oft völlig überfordert und lehnen eine Organspende ab. Bei schriftlich fixiertem Willen liegt die Spenderrate bei fast 80 Prozent, bei gänzlich unklarem Willen hingegen nur bei gut 20 Prozent. Deutschland hat im Grunde keine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung, die zu den im internationalen Vergleich so niedrigen Spenderaten führt. Fast alle Länder in Europa und insbesondere alle Länder mit hohen Spenderaten haben eine Widerspruchsregelung. Wir bekommen aus Ländern mit Widerspruchslösung jedes Jahr viele Organe, ohne dass dies zu ethischen Bedenken führen würde. Die Widerspruchsregelung schränkt die Selbstbestimmung in der Organspende nicht ein. Jede und jeder kann zeitlebens seinen Widerspruch erklären und ändern. Rund 85 Prozent der Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber, dieser hohen Zustimmung entspricht eine Widerspruchsregelung sehr gut.
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Im Herbst wird das parlamentarische Verfahren zu unserem Gesetzentwurf stattfinden. Ich freue mich darauf.
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Meine Rede in der Orientierungsdebatte finden Sie hier.
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Meine geplante Sommertour
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Auch in diesem Jahr möchte ich während meiner Sommertour verschiedene Orte in Rheinland-Pfalz besuchen und mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen. Die Sommertourwoche, vom 17.08. bis 21.08., steht ganz im Zeichen der Zukunft der Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in ländlichen Regionen.
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Während der Tour werde ich Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie lokale Unternehmen besuchen, um mit Verantwortlichen und Mitarbeiter*innen über die aktuellen Herausforderungen und mögliche Lösungen zu sprechen. Neben den Besuchen sind auch Abendveranstaltungen mit den KVen geplant, die Raum für einen offenen Austausch mit allen Beteiligten bieten. Dieses Jahr liegen die Orte Monsheim, Trier, Bruchweiler, Hermeskeil, Bitburg, Prüm, Alzey und Grünstadt auf meiner Route.
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Ich freue mich auf spannende Gespräche, neue Perspektiven und vor allem auf den Austausch mit euch.
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Marienhaus Klinikum Mainz
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Ende Juni traf ich mich zusammen mit unserer Fraktionsvorsitzenden im Mainzer Landtag, Katrin Eder und unserer Landesvorsitzenden Christin Sauer mit der Geschäftsführung des Marienhaus-Klinikums Mainz, um über die aktuellen Herausforderungen frei-gemeinnütziger Krankenhäuser zu sprechen. Im Mittelpunkt standen dabei das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, der Bürokratieabbau sowie dringend notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen.
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Das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verschärft die finanzielle Not vieler Krankenhäuser ganz erheblich, so auch die des Marienhaus-Klinikums Mainz. Ohne dringende Änderungen drohen zusätzliche Millionenverluste, die die medizinische und pflegerische Versorgung in Mainz gefährden können. Wichtig wären der Erhalt des Pflegebudgets sowie die volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen, um die Qualität der Patientenversorgung zu sichern.
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Das Klinikum hat auch mit den wiederkehrenden Hitzewellen zu kämpfen. Diese belasten nicht nur Patient*innen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen, sondern auch das medizinische und pflegerische Personal. Da viele Krankenhausgebäude und -ausstattungen nicht für extreme Temperaturen ausgelegt sind, werden dringend Förderprogramme von Bund und Land benötigt. Diese sollen Kliniken ermöglichen, im Hitze- und Klimaschutz nachzurüsten, um eine sichere und gesundheitsschonende Umgebung zu schaffen. Dabei spielt auch die Energieversorgung eine Rolle. Die Stadt Mainz arbeitet gemeinsam mit dem Marienhaus-Klinikum Mainz und der Universitätsklinik bereits an Lösungen für eine klimaneutrale Energieversorgung und Wärmeplanung.
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Meine Pressemitteilung zur Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Kliniken
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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Meine Pressemitteilung zum Ende des Tankrabatts
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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Meine Pressemitteilung zur Kleinen Anfrage „Ärztliche Personalbemessung“
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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Meine Pressemitteilung zum Bericht der Rentenkommission
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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Meine Pressemitteilung zum EU-Förderprogramm LEADER
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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